Kompetenzen beschränkt

Disziplinaranzeige gegen OStA-Leiter Fuchs

Politik
16.03.2021 17:41

Das Justizministerium hat Maßnahmen in der Causa des Leiters der Wiener Oberstaatsanwaltschaft, Johann Fuchs, getroffen: Es wurde Disziplinaranzeige beim Obersten Gerichtshof erstattet und angeregt, eine allfällige Suspendierung zu prüfen. Außerdem werden Fuchs‘ Zuständigkeiten beschränkt: Er ist „vorübergehend“ nicht mehr für die Aufsicht über die WKStA, für Verschlusssachen und alle den Ibiza-U-Ausschuss betreffenden Ermittlungsgegenstände zuständig.

Ergriffen wurden die Maßnahmen angesichts der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Innsbruck gegen Fuchs wegen des Verdachts der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Anlass dafür waren Fuchs‘ Aussagen im Ibiza-U-Ausschuss zur Information von Regierungsmitgliedern über Hausdurchsuchungen bei Ministern.

Zadic führte Gespräch mit Fuchs
Justizministerin Alma Zadic (Grüne) telefonierte am Dienstag mit Fuchs. Das Ergebnis des Gesprächs war, dass die Geschäftsverteilung der OStA Wien geändert wird, wie Ministeriumssprecherin Christina Ratz erklärte. Die Justizverwaltungsagenden sowie die Fach- und die Dienstaufsicht über die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft werden in der Geschäftsverteilung den Vertretern von Fuchs übertragen - ebenso alle weiteren Verschlusssachen sowie sämtliche den U-Ausschuss betreffenden Angelegenheiten.

Außerdem verwies Ratz darauf, dass in Disziplinarangelegenheiten betreffend Staatsanwälten (und Richtern) das Richter- und Staatsanwältedienstgesetz anzuwenden sei. Demnach kann das Ministerium selbst nicht die Suspendierung verfügen, sondern muss das zuständige Disziplinargericht - im Fall des OStA-Leiters ist dies der Oberste Gerichtshof - anrufen. Dies geschah mit einer Disziplinaranzeige, in der auch die Prüfung einer allfälligen Suspendierung angeregt wurde.

Fuchs wies Dienstagabend alle Vorwürfe zurück und versicherte, an einer raschen Aufklärung mitzuarbeiten. „Ich will mit diesem Schritt sicherstellen, dass die laufenden Verfahren in den Staatsanwaltschaften des Sprengels Wien ungestört weiter vorangetrieben werden können.“

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