Der gemischte Satz geht auf eine Zeit zurück, als die Weingärten noch nicht sortenrein waren. In den Reihen wuchsen verschiedenste Trauben, die gemeinsam gelesen wurden. Auch Wohlrab hat so einen Weingarten, aus dem er den „föllig blau“ produziert, in Anlehnung an den Hügel Föllig.
Seit heuer darf er aber nicht mehr gemischter Satz auf das Etikett schreiben, weil wegen einer neuen Verordnung nur der weiße Zusammenschnitt so heißen darf. Für den Winzer eine bizarre Entwicklung: „Warum darf ich nicht die Wahrheit auf das Etikett schreiben?“, ist er fassungslos.
Es ist nicht das erste Mal, dass er mit der Bürokratie zu kämpfen hat. Die Prüfnummer für seinen gemischten Satz wurde ihm verwehrt, weil der Wein „nicht sortentypisch“ schmecke, erzählt der Weinbauer. Seither verkauft er ihn als Landwein – was neue Probleme bringt. Denn eine Riedbezeichnung ist nicht zulässig, das Wort „föllig“ darf nicht auf der Flasche stehen.
„Schlimm, dass man sich mit solchen Dingen beschäftigen muss. Da kann man nur den Kopf schütteln“, sagt Wohlrab.
Christop Miehl, Kronen Zeitung
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