Polizei davongerast

Haftstrafen für junge Kärntner Geisterfahrer

Kärnten
03.11.2010 13:24
Zwei Kärntner Geisterfahrer sind am Mittwoch am Landesgericht Klagenfurt verurteilt worden. Die beiden Angeklagten, ein 22-jähriger Kärntner und sein 16-jähriger Cousin, mussten sich wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung verantworten. Sie wurden zu neun bzw. sechs Monaten bedingter Haft verurteilt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Die Burschen waren im September 2009 auf der Südautobahn zwischen Klagenfurt und Villach als Geisterfahrer unterwegs gewesen.

16-Jähriger saß am Steuer
Der ältere der beiden hatte zwei Monate vor dem Geschehen alkoholisiert einen Verkehrsunfall mit Personenschaden verursacht und besaß deshalb keinen Führerschein mehr. Also überließ er seinem 16-jährigen Cousin sein Auto und überredete ihn zu einer Spritztour auf der Autobahn. Der Jugendliche hatte keine Fahrpraxis und touchierte auf der Fahrt eine Leitschiene.

Die Polizei nahm mit Blaulicht die Verfolgung auf, der junge Kärntner gab Vollgas und raste davon. Zwischen Villach und Wernberg zog er abrupt die Handbremse an, "drehte ein Ringerl" und fuhr gegen die Fahrtrichtung weiter, wie er vor Richterin Michaela Sanin erklärte.

Polizei musste die Verfolgung aufgeben
Neun Kilometer legte das Duo in der falschen Richtung zurück, die Polizei gab die Verfolgung auf, ihnen war die Geisterfahrt zu gefährlich. Als sich die Burschen in Sicherheit glaubten, verließen sie über die Autobahnauffahrt Wernberg die A2, stellten das Auto in einem Waldstück ab und legten sich schlafen. Tags darauf wurden sie von der Polizei erwischt, eine simple Kennzeichenabfrage hatte dafür genügt.

Der Ältere der beiden erhielt zusätzlich zur bedingten Haft eine Geldstrafe von 1.200 Euro, sein Cousin muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen. Die beiden erbaten sich Bedenkzeit, Staatsanwalt Friedrich Borotschnik kündigte Berufung gegen das Strafmaß für den 22-Jährigen an.

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