Auch Neues bei Museen

Flächenbeschränkung für Geschäfte gestrichen

Politik
30.05.2020 14:58

Die seit Anfang Mai geltende Flächenbeschränkung für Geschäfte und Museen ist seit Samstag Geschichte. Gesundheitsminister Rudolf Anschober (Grüne) hat aus der Covid-19-Lockerungsverordnung die bisherige Regelung entfernt, wonach in Kundenbereichen pro zehn Quadratmeter nur eine Person zugelassen werden durfte. Es gilt aber weiterhin die Pflicht, Abstand zu halten und eine Maske zu tragen.

Die nun gestrichene Zehn-Quadratmeter-Regel galt bisher in Kundenbereichen von Betriebsstätten - also etwa Handel und Dienstleistungen - sowie für die Besucherbereiche in Museen und Ausstellungen. Ebenfalls gestrichen wurde mit der Freitagnacht veröffentlichten Novelle die Maskenpflicht für Kundenbereiche im Freien - also etwa Gartencenter. Für die Gastronomie gelten weiterhin eigene Regeln.

Autokinos auch mit mehr als 100 Besuchern
Wie angekündigt fixiert hat Anschober zudem, dass Autokinos auch dann aufsperren dürfen, wenn mehr als 100 Personen anwesend sind. Grundsätzlich gilt für Veranstaltungen eine Obergrenze von 100 Personen, die erst ab Juli erhöht wird. Davon ausgenommen sind neben Demonstrationen, privaten Veranstaltungen sowie politischen Veranstaltungen und Betriebsversammlungen nun auch „Betretungen von Theatern, Konzertsälen und -arenen, Kinos, Varietés und Kabaretts, die mit mehrspurigen Kraftfahrzeugen erfolgen“.

Klarheit für Messe- und Großveranstaltungen gefordert
Die Wirtschaftskammer begrüßte die Abschaffung der Zehn-Quadratmeter-Beschränkung für Kundenbereiche, forderte aber mehr „Planungssicherheit“ für die Betriebe. Unklarheiten gebe es etwa noch für Messe- und Großveranstaltungen. Ab Mitte Juni soll die Maskenpflicht nur noch in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Gesundheitsbereich sowie bei bestimmten Dienstleistungen gelten.

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