"Ich bin über den Loibl von Slowenien zurück nach Kärnten gefahren", erzählt der Unternehmer. "Wie immer habe ich den Reisepass hergerichtet und Blickkontakt mit dem Grenzbeamten aufgenommen. Der hat mich vorbeigewunken, ohne sich die Papiere anzuschauen."
"Ich fühle mich absolut im Recht"
Wochen später fiel der Klagenfurter aus allen Wolken, als er eine Strafverfügung zugestellt bekam: Verstoß nach dem Grenzkontrollgesetz. Ein Video zeige, dass er trotz Aufforderung zu stoppen einfach weitergefahren wäre. Daher 70 Euro Strafe! "Mir geht's nicht um das Geld, sondern darum, dass ich mich absolut im Recht fühle", begründet der Mann, warum er seit drei Jahren gegen diese Bestrafung ankämpft - erst beim Unabhängigen Verwaltungssenat, nun beim Verwaltungsgerichtshof in Wien.
Die Begründung für die Strafe ist durchaus kurios: Obwohl das anfangs als Belastungsbeweis angeführte Video gar nicht existiert, sei es sowieso "unglaubwürdig" und "unmöglich", sagen die Richter, dass ein Zöllner einen Autolenker bei einer Außengrenze durchfahren lasse. Der Fahrer hätte im Zweifelsfall aber sowieso von sich aus stehen bleiben müssen. Jetzt ist das Höchstgericht am Zug.
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