Faßmann-Vorstoß

Herbstferien bald vom 26. Oktober bis 2. November?

Österreich
29.01.2019 19:59

In der Debatte um die Herbstferien plant Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) einen Vorstoß für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Ferien sollen vom 26. Oktober bis 2. November dauern. Im Gegenzug sollen die autonomen Tage geopfert werden sowie der Osterdienstag und der Pfingstdienstag künftig nicht mehr schulfrei sein, berichtete der ORF am Dienstagabend. Faßmann werde in den kommenden Wochen einen entsprechenden Gesetzesvorschlag erarbeiten, hieß es in der „ZiB“. Gelten sollen die Ferien spätestens ab dem Schuljahr 2021/2022.

Dem Vorstoß des Ministers waren Diskussionen mit Eltern-, Schüler-, Lehrer- und Ländervertretern vorausgegangen, die allerdings kein Ergebnis gebracht haben. „Die Rückmeldungen der letzte Tage deuten klar in diese Richtung. Man will, dass das Ministerium die Entscheidung trifft und damit alle Unklarheiten beseitigt werden“, wird Faßmann in der „Kleinen Zeitung“ zitiert.

Der Verband der Elternvereine an öffentlichen Pflichtschulen fordert unter anderem wissenschaftliche Studien, „weil bis dato die pädagogische Sinnhaftigkeit von Herbstferien nicht belegt werden konnte“. Dazu stellen sie noch zwei Bedingungen: Lehrer müssten sich während der Herbstferien verpflichtend fortbilden und es müsse Gratisbetreuung für Kinder durch qualifiziertes Personal angeboten werden.

Jahrelange Diskussion über Herbstferien
Über die Einführung von Herbstferien zwischen Nationalfeiertag und Allerseelen wird seit Jahren diskutiert. Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter sind sich aber traditionell uneinig darin, welche Tage dafür geopfert werden sollen - zum Teil sogar innerhalb der eigenen Verbände. Zur Diskussion standen eine Kürzung der Sommerferien, die Verwendung schulautonomer Tage oder etwa der Dienstage nach Ostern und Pfingsten. Faßmann legte zuletzt wie berichtet zwei Varianten vor.

Die erste sieht die vom Minister bevorzugte bundesweit einheitliche Regelung vor. Gestrichen würden fix die freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten, der Rest der Herbstferien würde durch die Streichung schulautonomer Tage „finanziert“. Variante zwei sieht eine Entscheidung in den Bundesländern vor: In diesem Fall blieben die freien Dienstage nach Ostern und Pfingsten unangetastet, die Bildungsdirektionen könnten per Verordnung die schulautonomen Tage zu Herbstferien zusammenziehen bzw. darauf verzichten.

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