Gemeinsam mit der Arbeiterkammer macht sich der Betriebsrat des Kärntner Roten Kreuzes mit einer Klage für Nacht- und Wochenendzulagen für das Rettungspersonals stark. Der Prozess soll im September am Klagenfurter Landesgericht starten.
Konkret handelt es sich um eine Feststellungsklage, die der Betriebsrat der Rot Kreuzler mit Unterstützung der Arbeiterkammer einreichte, um für das Rettungspersonal Nacht- und Wochenendzulagen einzufordern. „In anderen Landesverbänden bekommt das Rettungspersonal für Nacht- und Wochenenddienste Zulagen. In Kärnten will man aber nichts zahlen“, zeigt sich ein Rettungssanitäter entrüstet: „Uns wird gesagt, dass wir in der Bereitschaft schlafen könnten und daher keine Zulagen nötig wären, obwohl wir nahezu ständig im Einsatz sind.“
Peter Ambrozy, Präsident des Kärntner Roten Kreuzes, dazu: „Der Betriebsrat forderte bereits bei den Kollektivvertragsverhandlungen diese Zulagen. Das derzeitige Budget reicht aber nicht. Lediglich die Mitarbeiter des Akutlabors der Blutspendezentrale, die in einem 24 Stunden-Rad arbeiten, haben Anspruch. Das Gericht wird das klären.“
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