Wie der ORF Kärnten am Dienstag berichtete, stehen der Frau laut OGH "die gleichen Rechte und Pflichten" zu wie allen Vertragsbediensteten des Landes. Das Problem der sogenannten "Dienstzettler" entstand in den 90er-Jahren. Damals versuchte man, auf diese Weise die offiziellen Personalkosten in der Landesverwaltung niedriger zu halten. Denn die via Dienstzettel eingestellten Mitarbeiter werden aus dem Budgetposten "Sachaufwand" bezahlt und nicht aus dem Personalbudget.
300 Personen betroffen
Ein Nebeneffekt dieser Variante: Mitarbeiter in Büros von Regierungsmitgliedern, die als "Dienstzettler" angestellt sind, unterliegen nicht dem Beamtendienstrecht und damit auch nicht dem finanziellen Korsett. Das Objektivierungsverfahren ist auch nicht notwendig. Viele "Dienstzettler" gibt es auch im Musikschulwerk, Benachteiligungen gibt es für sie in erster Linie beim Urlaubsanspruch und beim Anspruch auf Zulagen. Insgesamt 300 Personen sollen davon betroffen sein.
Die Personalvertretung sieht in der jetzt ausjudizierten Causa einen Präzedenzfall, will jetzt aber keine Klagsserie anstrengen, wie Obmann Herwig Rettenbacher erklärt: "Ich werde versuchen, mit den Personalvertretern zu besprechen, wie die Sache außergerichtlich geregelt werden kann." Man werde jeden Fall einzeln beleuchten müssen, da die Dienstverhältnisse sehr unterschiedlich seien.
In der Landesregierung ist man sich der Problematik bewusst. Seit Jahren wird immer wieder versprochen, die Sache ins Reine zu bringen, bis jetzt ist aber nichts passiert. Nach dem OGH-Urteil haben die Landesräte Harald Dobernig (B) und Josef Martinz (V), die sich die Personalkompetenz teilen, nun aber Handlungsbedarf.
Symbolbild
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