300 Jobs betroffen

“Dienstzettlerin” gewinnt Klage gegen Land

Kärnten
21.04.2009 15:31
In der Kärntner Landesverwaltung könnte es einen deutlichen Personalzuwachs geben, ohne dass de facto ein Mitarbeiter mehr eingestellt wird. Denn der Oberste Gerichtshof hat die Praxis, Mitarbeiter mittels "Dienstzettel" einzustellen, statt sie regulär in den Landesdienst aufzunehmen, nun in einem Verfahren als ungesetzlich bewertet. Eine "Dienstzettlerin" hat geklagt und nun Recht bekommen. Sie muss nun als Vertragsbedienstete eingestellt werden.

Wie der ORF Kärnten am Dienstag berichtete, stehen der Frau laut OGH "die gleichen Rechte und Pflichten" zu wie allen Vertragsbediensteten des Landes. Das Problem der sogenannten "Dienstzettler" entstand in den 90er-Jahren. Damals versuchte man, auf diese Weise die offiziellen Personalkosten in der Landesverwaltung niedriger zu halten. Denn die via Dienstzettel eingestellten Mitarbeiter werden aus dem Budgetposten "Sachaufwand" bezahlt und nicht aus dem Personalbudget.

300 Personen betroffen
Ein Nebeneffekt dieser Variante: Mitarbeiter in Büros von Regierungsmitgliedern, die als "Dienstzettler" angestellt sind, unterliegen nicht dem Beamtendienstrecht und damit auch nicht dem finanziellen Korsett. Das Objektivierungsverfahren ist auch nicht notwendig. Viele "Dienstzettler" gibt es auch im Musikschulwerk, Benachteiligungen gibt es für sie in erster Linie beim Urlaubsanspruch und beim Anspruch auf Zulagen. Insgesamt 300 Personen sollen davon betroffen sein.

Die Personalvertretung sieht in der jetzt ausjudizierten Causa einen Präzedenzfall, will jetzt aber keine Klagsserie anstrengen, wie Obmann Herwig Rettenbacher erklärt: "Ich werde versuchen, mit den Personalvertretern zu besprechen, wie die Sache außergerichtlich geregelt werden kann." Man werde jeden Fall einzeln beleuchten müssen, da die Dienstverhältnisse sehr unterschiedlich seien.

In der Landesregierung ist man sich der Problematik bewusst. Seit Jahren wird immer wieder versprochen, die Sache ins Reine zu bringen, bis jetzt ist aber nichts passiert. Nach dem OGH-Urteil haben die Landesräte Harald Dobernig (B) und Josef Martinz (V), die sich die Personalkompetenz teilen, nun aber Handlungsbedarf.

Symbolbild

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Kärnten
21.04.2009 15:31
Loading
Kommentare Banner - Die Stimme Österreichs

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Top 3
Kostenlose Spiele
Vorteilswelt

Magazine der Kronen Zeitung