"Bin ihr Glücksbote"

Arbeiterkammer entlarvt dubioses Gewinnspiel

Burgenland
11.03.2009 18:43
Dubiose Anrufe haben in den vergangenen Tagen zahlreiche Menschen im Mittelburgenland erreicht. Die Anrufer wurden mit dem Satz "Ich bin ihr Glücksbote" und der Zusage für einen Reisegutschein im Wert von 500 Euro begrüßt. Tatsächlich erhielten die "Gewinner" nur vier Gutscheine zu je 25 Euro und wurden unfreiwillig zu Abonnenten, die an weiteren Gewinnspielen teilnehmen sollten, erklärte Eva Schreiber von der Konsumentenberatung der Arbeiterkammer (AK) Burgenland.

Als "Glücksbote" hat sich nach Recherchen der Arbeiterkammer eine Schweizer Firma entpuppt, deren Kundenbetreuung über ein Unternehmen in Wien erfolgt. Um den Gutschein - im Telefonat mit 500 Euro und "in allen Reisebüros einlösbar" beschrieben - tatsächlich zu erhalten, mussten die Konsumenten ihre Kontodaten bekanntgeben. Zusätzlich wären Spesen von etwa 90 Euro zu begleichen gewesen, damit man den Gutschein auch erhält, weiß Schreiber.

Der "Glücksbote" entpuppt sich als Niete
Viele Personen gaben die Kontodaten bekannt, was ein Fehler war. Anstelle der versprochenen Reisegutscheine erhielten die vermeintlichen "Gewinner" ein Schreiben mit der Aufschrift "Der Glücksbote ist da". Dieses enthielt vier Gutscheine um je 25 Euro, die jedoch nur einzeln und nur in bestimmten Reisebüros eingelöst werden können. Darüber hinaus bedankt sich die Firma in dem dubiosen Schreiben für das Anmelden beim "Service". Man freue sich einen weiteren Kunden begrüßen zu dürfen, schilderte Schreiber.

Nur rasches Handeln schützt vor Irreführung
Außerdem behauptet die Firma laut AK, die Konsumenten hätten durch die Bekanntgabe der Daten im Telefonat ein Abonnement um 36 Euro pro Monat abgeschlossen. Dieses Abo hat die "Gewinner" automatisch für 2.000 weitere Gewinnspiele eingetragen. Nach Angaben der Betroffenen war in den Anrufen allerdings keine Rede von einem Abo. "Wer das Abo nicht haben will, sollte innerhalb einer Woche von dem Vertrag per eingeschriebenem Brief zurücktreten", rät Schreiber. Nur rasches Handeln würde vor der klassischen Irreführung schützen.

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