"Rechtswidrig"

Tschetschenische Familie beschwert sich mit Erfolg

Kärnten
26.08.2008 13:38
Der Unabhängige Verwaltungssenat Kärnten (UVS) hat der Beschwerde einer auf Anordnung von Landeshauptmann Haider "abgeschobenen" tschetschenischen Familie stattgegeben. Die Familie ist im Jänner nach Niederösterreich gebracht worden. Die Vorgangsweise der Behörden wurde vom UVS als "überschießend und rechtswidrig" gewertet. Über die Beschwerden zweier weiterer Familien soll in den nächsten Tagen befunden werden. Das Land Kärnten wehrt sich.

Die Menschenrechtsanwältin und Vorsitzende von SOS Mitmensch Nadja Lorenz hatte die Vertretung der Familien übernommen, die Beschwerde richtete sich gegen die "Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt".

"Ausmaß des Zwangs"
Im Fall einer Familie, die wegen angeblicher Verwicklung in eine Rauferei in der Silvesternacht in Villach nach Traiskirchen gebracht worden ist, sei davon auszugehen, dass der "Druck das Ausmaß eines Zwanges erreicht hat" - heißt es im UVS-Bescheid.

Und weiter: "Im Anlassfall kann daher von einer Freiwilligkeit des weiteren Handelns der Beschwerdeführer nicht gesprochen werden." Konkret bezieht sich diese Aussage auf die Aufforderung an die Aslywerber, ihre Sachen zu packen und in den Bus zu steigen, ansonsten würden sie auf der Straße stehen.

Jugendlicher hatte nichts mit Rauferei zu tun
Im Falle eines der tschetschenischen Jugendlichen stellte der UVS zudem fest, dass am Tage seiner Verbringung der Polizei Villach bekannt gewesen war, dass er mit der Rauferei nichts zu tun gehabt habe. Wie sein Name auf jene Liste gekommen war, welche die Sicherheitsdirektion dem Fremdenreferat übermittelt hatte, sei "nicht nachvollziehbar" gewesen.

Land Kärnten ruft Höchstgericht an
Das Land Kärnten, das zum Kostenersatz verurteilt wurde, wird gegen das Erkenntnis des UVS Beschwerde einlegen. Man werde das Höchstgericht anrufen, sagte Haider-Pressesprecher Stefan Petzner. Er erklärte dazu, dass man zum Einen das Urteil des UVS noch gar nicht kenne, zum Anderen sei entscheidend, dass die Tschetschenen abgeschoben worden seien.

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