Zwei Schuldsprüche

Wortkarge Angeklagte in Kinderporno-Prozessen

Vorarlberg
29.07.2025 19:00

Zwei Angeklagte, zwei Prozesse, dieselbe scheußliche Tat: In beiden Fällen ging es am Dienstag am Landesgericht Feldkirch um den Besitz von kinderpornografischem Bildmaterial.

Es sind zwei unterschiedliche Prozesse. Doch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen die beiden bislang unbescholtenen Männer im Alter von 47 und 48 Jahren sind dieselben: Besitz pornografischer Darstellung Minderjähriger bzw. bildlich bezogener Missbrauch von Sexualmaterial. Was ein Verbrechen darstellt, bei dem der Gesetzgeber kein Pardon kennt, was die Strafbemessung angeht. Heißt, den Angeklagten drohen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft.

So waren Fahnder des Bundeskriminalamts einem 47-jährigen Familienvater bei einer Hausdurchsuchung auf die Schliche gekommen. Auf dessen Laptop und Handy fanden sich zehn einschlägige Fotos. Im Prozess bekennt sich der Mann schuldig. Vom Recht, Fragen der Richterin nicht zu beantworten, macht er Gebrauch. „Es gibt ja auch nichts mehr dazu zu sagen außer, dass so eine Tat nie wieder passiert.“ Der Geständige kommt mit vier Monaten Haft auf Bewährung und 3960 Euro Geldstrafe davon.

Die beiden Angeklagten flogen im Zuge von Hausdurchsuchungen auf.
Die beiden Angeklagten flogen im Zuge von Hausdurchsuchungen auf.(Bild: Dorn Chantall)

Richterin wurde bei Sichtung übel
Ein anderes Kaliber ist der 48-jährige Angeklagte im zweiten Prozess. Zwar ist auch der Montafoner strafrechtlich noch ein unbeschriebenes Blatt, doch seine abartige sexuelle Neigung brachte nun auch ihn vor Gericht. Bei einer Hausdurchsuchung wurden auf einem Computer und zwei Handys insgesamt 2000 Bilder, die den sexuellen Missbrauch von Unmündigen zeigen, sichergestellt. „Die Bilder zeigen unter anderem die Fesselung und Knebelung von Kindern, zum Teil sogar Babys, dass mir als Richterin bei deren Sichtung schon übel wird“, so Frau Rat zum Beschuldigten.

Therapie auf eigene Kosten
Auch er will zur Sache keine Angaben mehr machen, steht aber zu seinen Taten. Aufgrund der Vielzahl an Bildern verhängt die Richterin eine achtmonatige Bewährungsstrafe und 7200 Euro, die er zahlen muss. Zudem ergeht die Weisung, dass sich der Delinquent aufgrund seiner sexuellen Störung in psychotherapeutische Behandlung begibt. Aufgrund seiner guten Einkommenssituation wird er die jedoch aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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