Ein Freispruch für Sebastian Kurz, aber kein Ende der Ermittlungen. Seit 2021 ermittelt die WKStA auch in der Umfrage-Causa gegen Sebastian Kurz. Sollte es zu einer Anklage kommen, dann ist diese erst frühestens im Sommer 2026 fertig.
Es ist ein Etappensieg und, keine Frage, ein symbolischer Sieg für Sebastian Kurz. Doch der Freispruch wegen Falschaussage war erst das Aufwärmtraining im Kampf um seine Unbescholtenheit. Ausgelöst wurde sein Rücktritt als Kanzler durch die Hausdurchsuchung im Bundeskanzleramt wegen der Umfrageaffäre. Hier wird gegen Kurz wegen Untreue und Bestechlichkeit ermittelt, wobei ihm ein Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft droht.
Allerdings, wie steht es in dieser Causa? Immerhin gingen die Ermittlungen bereits im Herbst 2021 los. 160.000 Seiten und über 5700 Aktennummern umfasst der Strafakt schon. Aber eine Anklageschrift wird nicht vor Sommer 2026 fertig sein, schätzen Experten. Der Prozessstart wäre erst im Jahr 2027.
Thomas Schmid, der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Vertraute von Kurz, ist mittlerweile Kronzeuge der Anklagebehörde. Auch Meinungsforscherin Sabine Beinschab erhielt den Kronzeugenstatus.
Drei Jahre Verzögerung wegen Chat-Sichtung
Zahlreiche Zeugen wurden befragt, darunter auch Ex-SPÖ-Kanzler Christian Kern, Ex-Finanzminister Gernot Blümel oder Ex-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner. Der Altkanzler und seine Vertrauten, die im Beschuldigtenstatus sind, wurden noch nicht von der WKStA einvernommen. Laut WKStA ist es der Wunsch der Beschuldigten, erst vor den Oberstaatsanwälten auszusagen, wenn die Ermittlungen abgeschlossen sind.
Das kann noch dauern. Grund dafür ist die Auswertung der Chats eines krawalligen Herausgebers. Hier gibt es wegen des Redaktionsgeheimnisses ein Widerspruchsrecht. Ein Richter muss – bevor die WKStA die Chats in die Hände bekommt – jede Tranche sichten, ob das Redaktionsgeheimnis auch nicht verletzt wird. Allein dieses Prozedere, so gibt die WKStA an, verursacht einen Zeitverlust von drei Jahren.
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