Zunge herausgerissen

Nach Quälerei: Bauer darf nie wieder Tiere halten

Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Ein Vorarlberger Landwirt darf auf Lebenszeit keine Tiere mehr halten. Wie der ORF berichtet, hat das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg (LVwG) eine entsprechende Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Bregenz final bestätigt. Das Verbot gilt ausnahmslos für alle Tierarten – von Nutz- und Haustieren bis hin zu Garnelen.

Hintergrund der Maßnahme ist ein Vorfall aus dem Oktober 2023. Nach einer Klauenpflege erlitt eine Kuh eine schwere Verletzung, bei der Teile der Zunge herausgerissen wurden. Der verantwortliche Landwirt ließ das schwer verletzte Tier vier Tage lang ohne tierärztliche Hilfe und ohne Schmerzmittel im Stall stehen, bevor es zur Schlachtung gebracht wurde. Die Verletzung wurde schließlich im Schlachthof entdeckt und zur Anzeige gebracht.

Strafrechtliche Verurteilung und fehlende Einsicht
Der Mann wurde bereits im Jänner 2025 vom Landesgericht Feldkirch wegen Tierquälerei verurteilt, was vom Oberlandesgericht Innsbruck im Juli 2025 bestätigt wurde. Das darauffolgende lebenslange Tierhalteverbot begründete das LVwG nicht nur mit der gravierenden Vernachlässigung des Tieres, sondern vor allem mit der fehlenden Einsicht des Mannes.

Im Verfahren hatte dieser die Tat bagatellisiert. Das Gericht stufte ihn daher als dauerhafte Gefahr für alle Tiere ein. Neben der Tierquälerei flossen auch einschlägige Vorstrafen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung in die Beurteilung ein.

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