Unfall war „Absicht“

Fahrer beichtet in Therapie: Anklage wegen Mordes

Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Ein verurteilter Unfalllenker (24) gestand in Psychotherapie, dass er mit Fahrt in den Gegenverkehr Suizid begehen wollte und Zufallsopfer in Kauf genommen hätte. Das Verfahren wurde wieder aufgenommen, statt wegen fahrlässiger Tötung, muss sich der 24-Jährige wegen versuchten Mordes verantworten. Der für Donnerstag geplante Prozess wurde jedoch abberaumt.

Es waren schreckliche Bilder, die sich den Einsatzkräften am 21. Oktober 2024 auf der B 126 in Hochbuchedt (Gemeinde Kirchschlag) boten. Zwei Autos waren frontal kollidiert, der Wagen eines Linzers (58) über die Leitschiene geschleudert worden. Der Lenker starb im Spital, seine Beifahrerin (34) und der 22-jährige Fahrer des zweiten Autos wurden schwer verletzt.

Unfalllenker bereits verurteilt
Ermittlungen ergaben, dass der 22-Jährige die Schuld am Unfall getragen hatte, wofür er im April 2025 bereits wegen fahrlässiger Tötung verurteilt wurde. Doch das Strafverfahren musste wieder aufgerollt werden. Denn der junge Lenker soll im Sommer 2025 im Zuge eines Aufnahmegesprächs an der Klinik für Psychiatrie erklärt haben, dass er mit seinem Pkw einen Suizidversuch unternehmen wollte. Dass dabei eine andere Person starb, sei ihm egal gewesen.

Verfahren wieder aufgenommen
Seit Dezember 2025 sitzt der mittlerweile 24-Jährige in U-Haft. Ursprünglich sollte er sich am Donnerstag am Oberlandesgericht Linz wegen Mordes und versuchten Mordes verantworten. Aufgrund einer Erkrankung wurde der Termin jedoch kurzfristig abberaumt. Neben dem Gesundheitspersonal und der schwer verletzten Beifahrerin werden beim Prozess auch psychiatrische und kraftfahrzeugtechnische Sachverständige zu Wort kommen.

Einweisung beantragt
Ein psychiatrisches Gutachten attestiert dem Angeklagten eine kombinierte Persönlichkeitsstörung. Zum Tatzeitpunkt sei er zwar zurechnungsfähig gewesen, in unbehandeltem Zustand seien aber weitere Straftaten zu befürchten. Deshalb wurde neben der Bestrafung wegen Mordes auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum beantragt.

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