Neuwahlen
Neuwahlen in der Türkei am 22. Juli
Gegen einen früheren Termin hatte die nationale Wahlkommission den Vorbehalt geäußert, dass sie mindestens 80 Tage Vorbereitungszeit brauche. Die Regierung hatte unverzügliche Neuwahlen gefordert, nachdem das Verfassungsgericht am Dienstag den ersten Wahlgang der Präsidentenwahl für ungültig erklärt hatte. Damit hatten die Richter einer Wahl von Außenminister Gül, dem Kandidaten der Regierungspartei AKP, zum Staatspräsidenten einen Riegel vorgeschoben.
Das Votum fiel einstimmig aus. Es war erwartet worden, weil sowohl Regierung als auch Opposition für einen früheren Wahltermin waren - einen Termin, der vor dem Hochsommer liege.
Ursprünglich sollten die Türken erst im November ein neues Parlament wählen, nach der Kür eines neuen Staatspräsidenten durch das Parlament in diesen Tagen. Nachdem jedoch das Verfassungsgericht den ersten Wahlgang der Präsidentenwahl, den die Opposition boykottiert hatte, für nichtig erklärte, beantragte Erdogans konservativ-islamische Regierungspartei AKP eine Neuwahl des Parlaments.
Die Abgeordneten folgten nun dem Vorschlag der Wahlbehörde. Aus den Reihen der säkular orientierten Opposition wurden zwar Bedenken laut, dass der Wahltermin in die Urlaubszeit falle. Laut dem türkischen Wahlrecht kann ein Wähler sein Stimmrecht nur an seinem Wohnsitz ausüben.
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