Unmenschlich:

Die Mutter gepflegt Karenzgeld halbiert

Burgenland
31.07.2017 16:16

Gesetzeskonform - ja, aber auch gerecht? Diese Frage stellt man sich im Fall einer jungen Mutter aus dem Bezirk Eisenstadt. Weil sie während der Schwangerschaft ihre todkranke Mutter pflegte und deswegen sechs Wochen Familienhospizkarenz nahm, erhält sie nun nicht das volle Kinderbetreuungsgeld.

Statt mit 2000 € im Monat muss Erika K. nun mit 1000 € auskommen. So will es das Gesetz. Denn das "einkommensunabhängige Kinderbetreuungsgeld" steht nur jenen Frauen zu, die in den sechs Monaten vor Beginn des Mutterschutzes ununterbrochen in Österreich gearbeitet haben. Dabei gelten bezahlter Urlaub oder Krankenstand nicht als Unterbrechung, wohl aber die sogenannte Familienhospizkarenz.

Diese nahm die junge Frau in Anspruch, um in den letzen Wochen bei ihrer sterbenskranken Mutter sein zu können. Sie muss also für ihre Menschlichkeit büßen. "Es ist leider kein Einzelfall, dass Mütter wegen dieser Bestimmung um ihr Geld umfallen. Betroffen sind auch Frauen, deren Arbeitgeber insolvent wird und die ihren Job verlieren", so Brigitte Ohr, Sozialrechtsexpertin der AK.

Sabine Oberhauser, Kronen Zeitung

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