"Ich lass mich nicht unterkriegen", sagte Margit R. beim ersten Gespräch mit der Ombudsfrau. Jetzt hat die Oberösterreicherin den Kampf um ihr Rehageld gewonnen. Es wird nachbezahlt!
Wegen einer Erkrankung aus dem Arbeitsmarkt gekickt, bezieht Frau R. Rehageld - das so gering ausfiel, dass es zum Leben zu wenig war. Und das nur, weil die Linzerin für ein paar Tage einen Arbeitsversuch in einer Bäckerei mit geringfügiger Beschäftigung gestartet hatte, der dann für die Berechnung herangezogen wurde. Die Frau wurde Opfer einer Gesetzeslücke, sagte auch die Krankenkasse. Mit Anwalt Markus Hager zog sie dagegen vor Gericht.
Jetzt kam die gute Nachricht. Die Gesetzeslücke wurde geschlossen, das Rehageld, die frühere Berufsunfähigkeitspension, wird vom letzten richtigen Einkommen berechnet. Der Differenzbetrag wird Frau R. demnächst ausbezahlt.












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