Ein 18-jähriger Afghane ist am Mittwoch am Landesgericht Wiener Neustadt wegen Vergewaltigung einer Pensionistin rechtskräftig zu 20 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Außerdem muss er der 72-jährigen Frau, die seit dem Übergriff schwer gezeichnet ist, 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Vorfall vom 1. September vergangenen Jahres hatte für Aufsehen und Aufregung gesorgt: Die Pensionistin war mit ihrer alten Hündin in der Schwechat-Au bei Traiskirchen in Niederösterreich unterwegs, als sie zwei jungen Asylwerbern begegnete, die im Fluss schwimmen waren.
Die Burschen seien, so ein Bekannter des Opfers im Zeugenstand, zunächst "auch ganz nett" gewesen, hätten der Frau sogar über eine Böschung geholfen. "Aber dann hat sich einer von hinten über sie hergemacht." Was genau an jenem Nachmittag in der bei Tierhaltern beliebten Au geschah, erfuhr man im Prozess nicht, da während der Opfer- und Angeklagteneinvernahme die Öffentlichkeit ausgeschlossen war.
DNA-Spuren sichergestellt
DNA-Spuren bestätigten jedenfalls, dass die Pensionistin anal vergewaltigt worden war. Der damals 17-jährige Afghane war schnell ausgeforscht. Er bestritt die Tat nicht, will aber betrunken gewesen sein. Sein Freund will von der Vergewaltigung nichts mitbekommen haben.
Der Angeklagte nahm das Urteil an, ebenso der Staatsanwalt. "Aufgrund der Intensität des Verbrechens und der massiven Gewalt war es unmöglich, auch nur einen Teil der Strafe bedingt nachzusehen", begründete Richterin Petra Harbich das Urteil.
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