Die Landeswahlbehörde müsse nun einen Bescheid erlassen, den man beim VfGH anfechten werde, meinte Haider. Er sprach der Behörde die Befugnis ab, eine Volksbefragung grundsätzlich abzulehnen, sie dürfe lediglich - in Abstimmung mit dem Antragsteller - die Fragestellungen verändern.
Der Leiter der Landeswahlbehörde, Sladko, sieht das anders. Er erklärte: "Wir sind an die formalen Vorschriften gebunden und können demnach nur darüber entscheiden, ob eine Volksbefragung zulässig ist oder nicht. Ansonsten brauchen wir ja keine Landeswahlbehörde mehr."
Haider bezeichnete den Beschluss der Landeswahlbehörde als "Abschaffung der direkten Demokratie", man werde dem VfGH genügend Argumente liefern, um den Bescheid aufzuheben. In seltener Einigkeit mit Kärntens Landeshauptmann unterstützte auch FPÖ-Chef Strache eine Volksabstimmung in Kärnten. Es wäre "prinzipiell" gut, die Instrumente der direkten Demokratie zu stärken, so Strache.
Während Haider die Expertise des Verfassungsrechtlers Bernd- Christian-Funk, der keine Zuständigkeit des Landes in dieser Causa konstatierte, ein "Gefälligkeitsgutachten" nannte, wurde der Wiener Verfassungsexperte von seinen Kollegen Mayer und Kolonovits unterstützt.
Von der Entscheidung der Landeswahlbehörde sei er "nicht überrascht", erklärte Mayer und Kolonovits stellte fest, dass die Ortsbezeichnugen im Zuständigkeitsbereich des Bundes lägen.
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