Sonderwidmung

Ossiach hofft auf “Rechts-Trick”

Kärnten
13.07.2015 23:01
Da dürfte sich Innenministerin Johanna Mikl-Leitner zu früh gefreut haben. Ein Passus in den Kärntner Bauvorschriften könnte das Asylanten-Erstaufnahmezentrum in Ossiach auf lange Zeit verhindern. Denn dafür braucht es eine (nicht gegebene) Sonderwidmung. In Ossiach keimt Hoffnung auf.

Im juristischen Standardwerk zum Kärntner Baurecht heißt es im Paragraph 3, Absatz 29, absolut eindeutig: "Erstaufnahmestellen für Asylwerber, Schubhaftzentren und Asylantenheimedürfennur in Sondergebieten errichtet werden." Weil es sich "um keine Gebäude, die überwiegend den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Einwohner dienen", handle. Klarer geht’s nicht.

Top-Juristen des Landes sind sich sicher: "Darüber kann man sehr lange und sehr trefflich diskutieren und vor Gericht streiten." Unter Bezugnahme auf eine ähnliche Bestimmung wurde übrigens im Jahr 2010 im Burgenland ein Erstaufnahmezentrum in Eberau verhindert. Das Verfahren ging damals bis zum Verwaltungsgerichtshof.

Bürgermeister Johann Huber ist wild entschlossen, dem Recht zum Durchbruch zu verhelfen: "Das muss auch für Ossiach gelten."

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