Nicht sehen, aber zahlen. Müssen wir das sehen? Den Bundeskanzler, wie er durch einen Garten schlendert und erzählt, wie er sich freut, die Sonnenstrahlen zu genießen. Nein, müssen wir nicht sehen, aber zahlen müssen wir’s – zumindest, wenn es nach dem Parlamentsbeschluss von ÖVP, SPÖ und Neos geht, wonach auch solche für Social Media produzierten Filmchen aus der Staatskassa zu finanzieren sind. Wobei die Stocker-Videos ja längst noch nicht die gehaltlosesten sind. Bei anderen Regierungspolitikern geht’s noch tiefer. Die Kosten für das Amts-Personal, das diesen mal mehr, meist aber weniger sinnvollen „Content“ produziert, sollte der Staat bezahlen. Dagegen hat die FPÖ etwas, die selbst wohl am meisten für Social Media produziert, das aber wenigstens nicht direkt aus Ministerienkassen, denn an solche kommt sie noch nicht heran. Dafür gibt es fette Parteienförderung.
Doppeltes Verbot. Die FPÖ also rief den Verfassungsgerichtshof an – und auch dem gefällt es nicht, wenn der Steuerzahler für Minister-Videos blechen muss. Gut so! Das Gesetz muss also saniert werden, es hält nicht, so wie auch das Social Media-Verbot für Junge unter 14 nicht hält. Das bringt bekanntlich die EU zu Fall. Wenn man nun im Parlament gleich zweimal mit Social Media zu tun hat, könnte man ja gleich einen Doppelschlag wagen: Ein gut begründetes Social-Media-Verbot für junge Leute durchbringen und eines für Politiker-Social-Media. Dieses bräuchte man nicht begründen . . .
Kommen Sie gut durch den Montag!
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