Wie man trotz drei Ablehnungen von ärztlichen Ansuchen die Bewilligung der Krankenkasse doch noch bekommt? Herbert S. blieb hartnäckig und teilt seinen „Masterplan“ mit den „Krone“-Lesern. Die ÖGK bestreitet das und stellt rein medizinische und gesetzliche Gründe in den Mittelpunkt.
Spät, aber doch antwortet die ÖGK im Fall des 79-jährigen Herbert S., für den die Krankenkasse drei ärztlichen Ansuchen auf die Abnehmspritze ablehnte und der dann in Eigeninitiative den ärztlichen Chef der Kasse ausforschte und ihm einen eineinhalbseitigen Brief schrieb – die „Krone“ berichtete.
Neben seinem Krankheitsbild forderte der taffe Staatsliga-Handballspieler der 70er-Jahre bei wiederholter negativer Beurteilung dazu auf, für die Ablehnungen Bescheide und dezidierte Begründungen für die Verweigerung zu bekommen. Und siehe da: Auf einmal wurde die Kostenübernahme der Abnehmspritze bewilligt.
NÖ-Ärztekammer: „Patienten stehen Medikamente zu!“
Heftige Kritik äußert hier auch NÖ-Ärztekammer-Vizepräsidentin Dagmar Fedra-Machacek: „Es kann nicht sein, dass in ihrer Bewegung schwer eingeschränkte, adipöse und mehrfach chronisch kranke Menschen trotz zweier ärztlich begründeter Anträge die Kostenübernahme für die medikamentöse Therapie verweigert wird!“
Gerade bei der Abnehmspritze dürfe es nicht bei Einzelfallentscheidungen bleiben: „Die ÖGK muss daher jetzt bei Gesundheitsministerin Korinna Schumann eine Gesetzesänderung anstoßen, damit diese Patienten die medizinische Hilfe erhalten, die ihnen zusteht“, so Fedra-Machacek.
Das ist absurd! Die ÖGK zahlt die Verkleinerung des Magens, aber keine medikamentöse Therapie.

Dagmar Fedra-Machacek, Vizepräsidentin NÖ Ärztekammer
Bild: Elias Hartmann
Zuwenig Infos für die Krankenkasse
Die ÖGK stößt da in das gleiche Horn und betont, dass für Adipositas alleine die Abnehmspritze laut Gesetz derzeit nicht vorgesehen sei. Man müsse sich streng an dieses halten. Auch im Fall von Herbert S. hätte aufgrund der vorliegenden Informationen die Ablehnung den Vorgaben entsprochen: „Nachdem die besondere gesundheitliche Gesamtsituation und weitere Diagnosen bekannt waren, wurde die Bewilligung für diesen Einzelfall erteilt“, so die Kasse.
Man würde Bewilligungen aus Kostengründen weder vorsorglich ablehnen, noch würde die Anforderung eines Bescheids – das Recht hat jeder Abgelehnte – irgendetwas ändern: Einzig und allein gelten die medizinischen und gesetzlichen Voraussetzungen. Und: Jede Ablehnung werde begründet. Also: Mit dem Arzt das Gesamtgesundheitsbild für die Bewilligung detailliert angeben!
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