Rechtliche Grenze

Landesgericht wertet Gaza-Parole als Verhetzung

Vorarlberg
06.11.2026 05:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Er kämpfte für Gaza, nun wurde er selbst verurteilt: Ein unbescholtener Aktivist musste sich am Landesgericht Feldkirch wegen Videos auf Facebook und Instagram verantworten. Der Richter zog die Grenze zwischen politischem Protest und strafbarer Hetze.

„Gewalt führt zu Gewalt, Hass führt zu Hass.“ Mit diesen Worten machte Richter Martin Mitteregger am Landesgericht Feldkirch einem Gaza-Aktivisten klar, wo politische Empörung ihre strafrechtlichen Grenzen hat. Der 37-jährige Angeklagte wurde in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Staatsanwalt Elias Zortea sprach von nicht alltäglichen Vorwürfen und stellte in dem Zusammenhang klar: „Zwischen politischem Protest und strafbaren Hassreden besteht ein Unterschied.“

Videos im Netz geteilt
Der bislang unbescholtene Vorarlberger hatte auf Facebook und Instagram ein Video geteilt, das ihn im Oktober 2025 bei der Störung einer Gedenkkundgebung für die Opfer des Hamas-Terrors in Mannheim zeigte. Rund 45 Sekunden war die Parole „From the river to the sea, Palestine will be free„ eingeblendet. Die Anklage sah darin eine Gutheißung terroristischer Straftaten. Ein weiteres Video zeigte offenbar jüdische Tanzende im Wechsel mit dämonischen Gestalten.

In der Verhandlung am Donnerstag bestritt der Beschuldigte entschieden, Antisemit zu sein. Als Aktivist der Global Sumud Flotilla habe er insgesamt eine Woche in israelischer Haft verbracht. Dort sei er geschlagen worden und habe zu wenig zu trinken bekommen. Man sei in Hungerstreik getreten. Andere seien noch schwerer misshandelt, Frauen sogar vergewaltigt worden, behauptete er. Das habe damals Hass in ihm ausgelöst. In die Kundgebung in Mannheim sei er zufällig geraten. Einen ihm ebenfalls zur Last gelegten Betrug beim AMS gestand er hingegen: Während seiner Auslandsaufenthalte hatte er rund 1420 Euro Notstandshilfe bezogen, ohne die Reisen zu melden. Das Geld ist nach Angaben des AMS bereits zurückbezahlt.

Mahnende Worte vom Richter
Richter Mitteregger sprach den bald vierfachen Vater dennoch in allen Anklagepunkten schuldig, verhängte vier Monate bedingte Haft und 1200 Euro Geldstrafe. Zum einen wegen der Aufforderung zu terroristischen Straftaten deren Gutheißung, andererseits wegen Verhetzung und Betrugs. Mahnende Worte gab es zum Schluss. „Zwischen Meinungsfreiheit und Verhetzung liegt ein schmaler Grat“, so der Richter. „Und man muss sich nicht lieben, aber respektieren.“ Verteidiger Halil Arslan kündigte volle Berufung an. Staatsanwalt Zortea gab keine Erklärung ab.

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