Keine Markenverletzung
Ritter Sport verliert „Quadrat-Streit“ vor Gericht
Fällt das Quadrat-Monopol des bekannten deutschen Süßigkeitenherstellers Alfred Ritter GmbH & Co. KG? Das zuständige Gericht in Stuttgart hat eine Klage gegen einen kleinen Mannheimer Konkurrenten und dessen quadratischen Haferriegel abgewiesen. „Wir haben die Klage abgewiesen, weil wir keine Markenverletzungen gesehen haben“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Kochendörfer am Dienstag bei der Urteilsverkündung.
Der Schokohersteller aus dem schwäbischen Waldenbuch hatte geklagt, weil er durch den Riegel der Firma Wacker seine geschützte dreidimensionale Marke bedroht sah. Ritter Sport forderte nach Gerichtsangaben unter anderem, dass die Mannheimer die bisher verwendete Verpackung für ihren Riegel „Monnemer Quadrat Bio“ nicht weiter nutzen und bereits ausgelieferte Ware zurückrufen sollen. In früheren Fällen – unter anderem in einem langjährigen Verfahren gegen den Konkurrenten Milka – hatte das Unternehmen seine Formmarke erfolgreich durchgesetzt.
Wacker ist ein kleines Unternehmen mit rund 30 Mitarbeitern. Die Verpackung des quadratischen Haferriegels ist nach eigenen Angaben von der Innenstadt der deutschen Großstadt Mannheim inspiriert, die in Quadraten angeordnet ist. Sie erinnert aber auch an die quadratische Ritter-Sport-Tafel – obwohl sie kleiner als die klassische 100-Gramm-Version ist und die Seitenlaschen länger sind.
Entscheidung nicht rechtskräftig
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Anwälte von Ritter Sport hatten bereits während der mündlichen Verhandlung angekündigt, den Rechtsstreit im Fall einer Niederlage fortsetzen zu wollen.









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