Fall Christa Pike
Scheiterte Hinrichtung an seltener Krebs-Art?
Die Anwälte der zum Tode verurteilten Mörderin Christa Pike hatten bereits Monate vor ihrer Hinrichtung gewarnt: Sie leide an einer seltenen Form von Blutkrebs, was bei der Verabreichung der Giftspritze für Komplikationen sorgen könnte. Das wirft die Frage auf, ob das der Grund sein könnte, warum die Exekution scheiterte.
Bereits im Jänner diesen Jahres machten Pikes Anwälte bereits darauf aufmerksam, dass die Todeskandidatin an einer seltenen Art von Blutkrebs litt, wie aus Gerichtsakten hervorgeht. Dadurch könne eine tödliche Injektion besonders schmerzhaft und gefährlich für die Verurteilte sein.
Sie erklärten, dass die geplante Hinrichtung ein Verstoß gegen die Verfassung sei, da jeder Versuch, ihrer Mandantin eine Injektion zu verabreichen, „sehr wahrscheinlich zu unnötigen und zusätzlichen Schmerzen und Leiden, Schrecken und Schande führen würde“.
Anwälte: Wenn Lungenödem ausgelöst wird, gleiche das Folter
„Bei Pike ist die Thrombozytenzahl deutlich erhöht“, hieß es – das erhöhe das Risiko, dass durch die Giftspritze ein schweres Lungenödem ausgelöst werde. Dieses wiederum könne ein „Gefühl des Erstickens oder Ertrinkens hervorrufen, das von Experten mit dem Gefühl verglichen wurde, das durch die Praxis des Waterboardings absichtlich hervorgerufen wird – einer eindeutigen Form der Folter“, heißt es in der Klageschrift.
Zudem wurde darauf hingewiesen, dass es bei Pike des Öfteren Probleme mit den Venen gegeben habe – medizinisches Personal habe „Schwierigkeiten mit Blutentnahmen und dem Einführen von Nadeln gehabt“. Diese Bedenken sollten sich als berechtigt herausstellen: Auch bei der Hinrichtung hatte es schließlich Probleme gegeben, der Verurteilten einen intravenösen Zugang zu legen.
Pike überlebte am 30. September die Verabreichung von zwei Giftspitzen. Ob ihre seltene Erkrankung etwas damit zu tun hatte, dass sie an der seltenen Krebserkrankung litt, ist bislang nicht geklärt.

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