Kann man verstehen, muss man nicht: Da hat ein 23-Jähriger mit einer Silvesterrakete einen ganzen Wohnblock in Traun abgefackelt. Doch der Prozess wird erst fast ein Jahr später durchgeführt, denn das Bezirksgericht Traun und das Landesgericht Linz hatten mit dem Fall quasi „Schwarzer Peter“ gespielt. Es ging darum, wie viele Menschen „in Not versetzt“ worden waren.
Der 23-Jährige steht am 18. November vor Gericht, weil eine von ihm abgefeuerte Rakete in der Silvesternacht ein Mehrfamilienhaus in Traun in Brand gesetzt hatte. Ihm wird die fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst zur Last gelegt. Im Fall einer Verurteilung drohen ihm bis zu einem Jahr Haft oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen.
Beschuldigter ist geständig
Der zum Tatzeitpunkt 22-Jährige soll zum Jahreswechsel 2025/2026 mehrere Feuerwerksraketen abgeschossen haben. Eine davon traf einen Balkon im dritten Stock eines Wohnblocks. Dort begannen Gegenstände zu brennen und die Flammen griffen binnen weniger Minuten auf das gesamte Dach über. Der Schaden wird mit knapp 2,9 Millionen Euro beziffert. Der Beschuldigte ist geständig. Er schilderte, dass eine Rakete durch den Wind in die Richtung des Hauses getrieben worden sei.
Prozessbeginn verzögerte sich
Der Prozessbeginn verzögerte sich etwas, weil das Bezirksgericht Traun sich zuerst für unzuständig erklärt hatte. Denn der Strafantrag bezog sich auf den Paragrafen 170 (fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst), Absatz 1. Das Gericht hätte aber §170/Abs.2 für angemessen gehalten. Dieser kommt zur Anwendung, wenn „viele Menschen“ – das sind laut Rechtsprechung mindestens 30 – „in Not versetzt“ wurden, erklärte ein Sprecher des Landesgerichts Linz.
13 Wohnungen nicht benutzbar
In dem Haus waren nach dem Brand 13 Wohnungen vorübergehend nicht benutzbar. Da zum einen nicht klar war, wie viele Personen davon betroffen waren, und zum anderen viele keine Informationen zu ihren Ersatzquartieren lieferten, konnte die „große Not“ von „vielen Menschen“ nicht festgestellt werden. Das Landesgericht Linz entschied daher, dass man, wie ursprünglich vorgesehen, den milderen Paragrafen verwenden müsse. Damit wird nun, wie vorgesehen, am Bezirksgericht verhandelt.
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