Wegen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g mussten sich am Mittwoch gleich zwei Männer – unabhängig voneinander – den Geschworenen im Salzburger Landesgericht stellen. Beide, ein Österreicher (20) und ein Ungar (45), wurden bereits rechtskräftig zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Im ersten Fall war ein im Pongau lebender Ungar (45) angeklagt. Einerseits wegen eines Tattoos: Laut Anklage hat er einen Reichsadler aus der NS-Zeit mit einer ungarischen Flagge auf seiner Brust, den er immer wieder zur Schau gestellt haben soll. Andererseits verherrlichte der 45-Jährige in zumindest 18 Postings in Sozialen Netzwerken die NS-Herrschaft. Ans Licht kam es durch einen Auschwitz-Kommentar des 45-Jährigen unter einem Medienbericht über die Regenbogenparade in Budapest. Der Ungar wurde einstimmig zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt – das Urteil ist rechtskräftig.
Beim zweiten Prozess stand ein 20 Jahre junger Österreicher vor dem Geschworenensenat: Er hat sich laut Anklage in Chats, Postings und mit Sprachnachrichten wiederbetätigt. Immer wieder veröffentlichte er seine Meinung mit Andeutungen an die nationalsozialistische Rassenideologie und verherrlichte damit Nazi-Propaganda. Zwölf Monate auf Bewährung lautete das rechtskräftige Urteil. Zudem muss er eine KZ-Gedenkstätte besuchen und Therapie in Anspruch nehmen.
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