Gegen 100 Euro in bar

Buben auf WC in Millennium City missbraucht

Gericht
03.11.2026 21:18

Ein 14-Jähriger bittet einen jungen Mann in einem Supermarkt am Handelskai darum, ihm ein Frühstück zu kaufen. Der wiederum nutzt die Situation aus und bietet dem in einer WG betreuten Jugendlichen Geld im Gegenzug für eine sexuelle Handlung an. Auch ein erst zwölf Jahre alter Bub wird zum Opfer des 25-jährigen Wieners. 

Der 25-jährige Angeklagte stammt aus einem streng gläubigen Elternhaus. Die Taten, die dem Mandanten von Anwalt Sascha Flatz vorgeworfen werden: Er missbrauchte zwei Buben, von denen einer unmündig ist, auf einer Toilette in der Wiener Millennium City.

14-Jähriger hatte Hunger
Der in einer WG betreute 14-Jährige hatte den späteren Täter zuvor im Billa beim Handelskai angesprochen und gefragt, ob er ihm etwas zu essen kaufen könne. Was der Mann auch tat. Ehe er dem Burschen sein Vorhaben vorschlug.

„Weil ich sexuell erregt war, hab‘ ich ihn einfach gefragt, ob er sich 100 Euro verdienen will. Ich hab‘ ihn ausgenutzt, weil ich wusste, dass er Geld brauchte“, sagt der angeklagte Mann trocken im Wiener Landl.

Zuerst sei ihm der 14-Jährige aufs Klo in dem Einkaufszentrum gefolgt, dann dessen zwölfjähriger Freund. Jedem gab er davor einen 100-Euro-Schein. Den Jüngeren kontaktierte der 25-Jährige etwas später erneut. 

Straftat
Sexueller Missbrauch Unmündiger mit besonderer Erniedrigung
Strafrahmen
5 bis 15 Jahre Haft
Urteil
6 JAHRE HAFT
nicht rechtskräftig

„Ich hab nicht nachgedacht“
Bei diesem Übergriff kam es zusätzlich zu einer schweren Erniedrigung, was den Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre Freiheitsstrafe erhöhte. Der Wiener ist in dem Schöffenprozess grundsätzlich geständig, will aber nicht gewusst haben, dass das zweite Opfer erst zwölf Jahre alt war. „Ich hab‘ nicht nachgedacht. Und aufgrund meiner sexuellen Erregung auch nicht nachgefragt. Tut mir leid“, sagt er. 

Anwalt Sascha Flatz verteidigte den 25-Jährigen im Wiener Landl.
Anwalt Sascha Flatz verteidigte den 25-Jährigen im Wiener Landl.(Bild: Eva Manhart)

Pädophilie bestreitet der arbeitslose Arbeiter: „Ich bin bisexuell“, sagt er. Sein Opfer habe er ausgewählt, „weil er einfach in dem Moment da war“.

Der Schöffensenat spricht sechs Jahre Haft aus, nicht rechtskräftig.

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