Fast 30 Jahre nach dem Konkurs der legendären Lustenauer Diskothek „Villa Wahnsinn“ holt die Vergangenheit drei frühere Verantwortliche ein. Es geht um Millionenbeträge in Schilling, Steuerschulden und ein dubioses Darlehen. Am Landesgericht Feldkirch nimmt der Fall eine überraschende Wendung.
Die berühmt-berüchtigte Lustenauer Diskothek „Villa Wahnsinn“ ist längst Geschichte. Doch ihre finanziellen Altlasten sorgten am Landesgericht Feldkirch für ein spätes Nachspiel. Und das endete für zwei ehemalige Verantwortliche überraschend glimpflich. Dabei hatten es die Vorwürfe in sich: leichtsinnige Kreditaufnahmen, schlampige Buchführung, nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge und hinterzogene Steuern. Allein der mutmaßliche Abgabenschaden beläuft sich auf rund 3,8 Millionen Schilling, umgerechnet also etwa 278.000 Euro. Insbesondere in den Jahren 1995 und 1996 sollen die Verantwortlichen ohne ausreichendes Kapital und kaufmännisches Fachwissen gewirtschaftet haben.
Geld für private Zwecke abgezweigt
Trotz bereits drohender Zahlungsunfähigkeit seien weitere Schulden angehäuft und somit Gläubiger geschädigt worden. 1996 schlitterte das Unternehmen schließlich in den Konkurs. Doch damit nicht genug: Einer der früheren Vorstände soll sich im März 1996 ein Darlehen über 400.000 Schilling erschlichen haben. Als Sicherheit habe er die baldige Einbringung von 60.000 Schweizer Franken Gesellschaftskapital vorgegaukelt. Der ehemaligen Prokuristin wird zudem vorgeworfen, 120.000 Schilling aus den Bareinnahmen eingesteckt zu haben.
„Jung und dumm“, aber immerhin schuldbewusst
Von den drei Angeklagten erscheinen nur zwei zur Verhandlung: ein heute 64-jähriger Pensionist und die 57-jährige frühere Prokuristin. Der dritte im Bunde ist aus gesundheitlichen Gründen entschuldigt. Letzterer hat bereits im Vorfeld bekundet, die Verantwortung zu übernehmen, gleiches gilt für die beiden anderen Angeklagten. Während der Verteidiger des Pensionisten angesichts der verstrichenen Jahrzehnte auf Verjährung und einen Freispruch pocht, spricht sich der Rechtsanwalt der ehemaligen Prokuristin für eine Diversion aus. Sie sei damals „jung und dumm“ gewesen, habe immerhin Selbstanzeige erstattet und umfassend kooperiert.
Die Argumentation verfängt sich: Am Ende eröffnet Richter Alexander Wehinger sogar beiden – bislang unbescholtenen – Angeklagten die Möglichkeit einer außergerichtlichen Einigung. Beide stimmen zu. Die finanziellen Auflagen sind überschaubar: 100 Euro für den Pensionisten, 150 Euro für die frühere Prokuristin. Werden die Beträge bezahlt und die beiden lassen sich binnen eines Jahres nichts zuschulden kommen, wird das Verfahren eingestellt. Wie es mit dem dritten Angeklagten weitergeht, ist noch offen.
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