Eine Frau, die monatlich 1142 Euro verdient und 850 Euro Miete zahlt, beantragte in Tirol Mindestsicherung. Die Alleinerziehende bekam eine Absage, weil ihr gebrauchter Skoda zu teuer sei. Das Gericht entschied dann über ihre Beschwerde ...
Was ist bei Sozialhilfe gerecht? Inwiefern ist ein Auto ein Luxusgut? Diese Fragen wirft der Fall einer in Tirol lebenden slowakischen Staatsbürgerin auf. Die Alleinerzieherin lebt mit ihrer minderjährigen Tochter zusammen und arbeitet als Zimmermädchen in einer Pension.
Geld für Auto von Eltern, die dafür Kredit aufnahmen
Im Dezember 2025 kaufte sie einen Skoda Scala um 13.720 Euro. Das Geld dafür stammte von ihren Eltern, die zur Finanzierung selbst einen Kredit aufgenommen hatten (die Mutter muss ihnen das Geld allerdings nicht zurückzahlen).
Als alleinerziehende Mutter bin ich auf das Fahrzeug angewiesen, um den Alltag zu bewältigen.
Aus dem Einspruch der Frau
„Brauche das Auto für meinen Alltag“
Als sie Mindestsicherung für sich und ihre Tochter beantragte, lehnte die BH den Antrag ab. Das Auto sei verwertbares Vermögen, das zunächst eingesetzt werden müsse, bevor staatliche Unterstützung gewährt werden könne. Die Frau wehrte sich dagegen. Als alleinerziehende Mutter sei sie auf das Fahrzeug angewiesen, um ihren Alltag zu bewältigen.
Doch das Landesverwaltungsgericht (LVwG) folgte dieser Argumentation nicht. Entscheidend sei, wem das Fahrzeug gehört – und das ist laut Kaufvertrag und Zulassung die Mutter, und daher zählt es zu ihrem Vermögen.
Muss man Pkw verkaufen, wenn man Hilfe will?
Aber muss jemand, der finanzielle Hilfe benötigt, tatsächlich sein Auto verkaufen? Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz sieht Ausnahmen vor: Ein Fahrzeug muss nicht verwertet werden, wenn es für die Berufsausübung nötig ist oder besondere Umstände sowie eine unzureichende Infrastruktur (Öffi-Angebot) vorliegt.
Naher Arbeitsplatz und Öffis sprechen dagegen
Die Mutter arbeitet nur rund einen Kilometer von ihrer Wohnung entfernt und kann ihren Arbeitsplatz zu Fuß erreichen. Ein Supermarkt liegt auf dem Weg, die nächste Bushaltestelle ist etwa 200 Meter von ihrer Wohnung entfernt.
Für die Frau galt zudem ein Vermögensfreibetrag von 6149,45 Euro. Zwar dürfte der Wagen inzwischen weniger wert sein als beim Kauf – sein Wert liege aber weiterhin deutlich über dieser Grenze. Die Behörde durfte ihren Antrag daher abweisen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.