Die Mindestsicherung für subsidiär Schutzberechtigte ist in Tirol seit dem 1. Juli neu geregelt. Über die schrittweise Systemumstellung ziehen das Land, die TSD und weitere Partner eine Bilanz.
Keinen Anspruch mehr auf Mindestsicherung haben subsidiär Schutzberechtigte in Tirol seit dem 1. Juli. Wie in anderen Bundesländern auch, werden die Betroffenen nun im System der Grundversorgung betreut. An der entsprechenden Umstellung wurde seitens des Landes in Zusammenarbeit mit NGOs, der Tiroler Soziale Dienste GmbH (TSD) sowie weiteren Systempartnern schon länger gearbeitet. „Uns war wichtig, die Umstellung verantwortungsvoll umzusetzen und niemanden zurückzulassen“, betont LHStv Philip Wohlgemuth von der SPÖ.
Sowohl Ende des Vorjahres als auch im Frühjahr wurden die Betroffenen mit mehrsprachigen Informationsschreiben informiert.
Viele gehen mittlerweile einer geregelten Beschäftigung nach und können ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten.
Die TSD in einer Aussendung
850 Berechtigte zu Beginn der Übergangsfrist
Zu Beginn der Übergangsfrist im Jänner bezogen rund 850 subsidiär Schutzberechtigte in Tirol Mindestsicherung, wird vorgerechnet. Mit der Umstellung wohnt ein Großteil der Betroffenen weiterhin privat und ist nicht auf die Leistungen der Grundversorgung angewiesen. „Viele gehen mittlerweile einer geregelten Beschäftigung nach und können ihren Lebensunterhalt eigenständig bestreiten“, heißt es in einer Aussendung der TSD.
Für die Verantwortlichen ein Beweis, dass die Systemumstellung zielgerichtet erfolgt sei und die Grundversorgung dort greife, wo tatsächlich Hilfsbedürftigkeit bestehe.
TSD sieht sich im Bedarfsfall gerüstet
Eine Bilanz zieht auch die TSD. „Seit Beginn der Aufzeichnungen im Jänner sind 87 subsidiär Schutzberechtigte in TSD-Unterkünfte eingezogen, davon rund 59 Prozent in Innsbruck-Stadt und 28 Prozent im Bezirk Innsbruck-Land“, rechnet Geschäftsführer Florian Stolz vor. Auf einen etwaigen steigenden Bedarf sei man gut vorbereitet.


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