Ein 13-Jähriger wurde am Bankomaten von einer Jugendbande um 100 Euro gebracht. Einer der Täter (16) musste sich am Dienstag am Landesgericht Feldkirch verantworten. Erst stritt er alles ab, dann gestand er. Das Urteil fällt erstaunlich milde aus.
Zehn Minuten Beratung mit dem Verteidiger und plötzlich klingt alles ganz anders! Hat der 16-jährige Somalier eben noch bestritten, einem Schüler Geld gestohlen zu haben, bekennt er sich nach zehnminütiger Verhandlungspause voll inhaltlich schuldig. Er habe den Strafantrag missverstanden, erklärt er seinen Sinneswandel. Der Jugendliche hatte im Dezember 2025 gemeinsam mit zwei weiteren Jugendlichen und einem Unmündigen dem 13-jährigen Opfer an einem Bankomat in Bludenz aufgelauert. Als der Schüler zweimal 50 Euro abhob, drängte ihn die Gruppe zur Seite und nahm ihm das Geld ab.
„Sie waren gut beraten, dass Sie heute die Wahrheit gesagt haben“
Vor Richterin Kathrin Feurle behauptet der Angeklagte zunächst, er habe Mitleid bekommen, als das Opfer zu weinen begann, und ihm 50 Euro wieder ausgehändigt. Der Schüler widerspricht: Ein anderer habe ihm das Geld zurückgegeben. Die restlichen 50 Euro seien verschwunden. Verteidiger Clemens Haller bittet in weiterer Folge um eine Unterbrechung. Danach ist sein Mandant geständig und bereit, die fehlenden 50 Euro zu ersetzen. Die Staatsanwältin goutiert das: „Sie waren gut beraten, dass Sie heute die Wahrheit gesagt haben.“
Angeklagter scheint auf gutem Weg zu sein
Der Somalier ist bereits wegen Diebstahls vorbestraft. In der nunmehrigen Angelegenheit zeichnet sein Verteidiger das Bild eines Mitläufers, der sich inzwischen von den falschen Freunden getrennt habe, Fußball spiele und den Hauptschulabschluss nachhole. Das Urteil fällt milde aus: 80 Euro Zusatzstrafe, die Hälfte davon bedingt. Nach Abzug eines Tages in U-Haft muss er gerade einmal 36,20 Euro bezahlen. Dem Opfer werden 50 Euro zugesprochen. Die Bewährungshilfe bleibt bestehen.
„Ich bin der Meinung, dass Sie auf einem guten Weg sind“, so die Richterin. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, hätte der 16-Jährige erst recht Grund zur Freude. Denn aufgrund der geringen Strafhöhe würde das Delikt nicht im Strafregister aufscheinen.
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