Gastronom missachtete Kündigungsfrist: Im Bezirk Mödling wollte ein Gastronomiebetrieb das Dienstverhältnis mit einem Küchenhelfer beenden. Zunächst bot der Wirt eine einvernehmliche Auflösung an.
Doch der Mitarbeiter lehnte ab. Denn schließlich könnten ja mit einer solchen Vereinbarung auch offene Ansprüche verloren gehen – etwa noch ausstehende Gehaltszahlungen. Tags darauf folgte die Kündigung zum Monatsende. Allerdings hatte der Arbeitgeber dabei offenbar nicht mit den gesetzlichen und kollektivvertraglichen Kündigungsfristen gerechnet. Diese wurden nämlich nicht eingehalten. Der Betroffene ließ die Angelegenheit von der Arbeiterkammer überprüfen.
Intervention zeigte Wirkung
Die Experten nahmen die Abrechnung unter die Lupe, stellten die fehlerhafte Kündigungsfrist fest und forderten die zustehende Kündigungsentschädigung ein. Der Gastronom lenkte ein und zahlte dem Mann die ausstehende Summe nach. Insgesamt erhielt der Küchenhelfer 2590,17 Euro brutto beziehungsweise 1592,54 Euro netto. AK-Präsident und ÖGB-NÖ-Vorsitzender Markus Wieser rät deshalb, bei jeder Beendigung eines Dienstverhältnisses genau hinzuschauen: „Unsere Experten kontrollieren die Ansprüche und Abrechnungen mit Argusaugen und stehen dann den Mitgliedern bei der Durchsetzung ihres guten Rechts mit Rat und Tat zur Seite.“
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