Keine Behördenwege mehr für Marterl, Wartehäuschen und Teppichstangen, schnellere Entscheidungen durch Behörden, Erleichterungen beim Stallbau und bei Sanierungen – und ein höherer Druck auf Graz: Die Steiermark erhält 2027 ein neues Baugesetz. Einiges dürfte für Aufregung sorgen.
Nicht weniger als 24-mal wurde das steirische Baugesetz seit dem Jahr 2001 novelliert. Für Bürger unübersichtlich, für die Gemeinden teils überfordernd, so das Urteil der Landesregierung, die auch zu viele Hürden ortet. Die Folge: Das Gesetz wird „grundlegend entrümpelt“, so Raumordnungslandesrat Hannes Amesbauer (FPÖ). „Alles wird einfacher.“ Der Abbau von Bürokratie soll auch die kriselnde Bauwirtschaft wieder ankurbeln.
Und das sind die wesentlichen Punkte des neuen Gesetzes:
Es wird im Baurecht eine neue Kategorie eingeführt: „freie Vorhaben“. Das sind kleine Anlagen, die der Behörde künftig nicht einmal mehr gemeldet werden müssen. Dazu zählen etwa Hagelnetze und Beregnungsanlagen, Fahrrad-Abstellplätze, Marterl, Zisternen, Klapotetze, Maibäume und Teppichstangen. Wanderwege und Wartehäuschen sind ebenso umfasst.
Auch für gewisse Nutzungsänderungen sind keine Amtswege mehr nötig, etwa wenn ein ehemaliger Stall zum Lagerraum wird. Wichtig: „Es dürfe keine Nachbarschaftsrechte und Brandschutzrichtlinien eingeschränkt werden“, betont Wohnbaulandesrätin Simone Schmiedtbauer (ÖVP). Auch die Umwelt darf nicht gefährdet sein.
Weiters soll für noch mehr kleinere bauliche Anlagen und Zubauten (auch von Ställen) nur noch eine Meldung statt eines Bauverfahrens notwendig sein. Das betrifft übrigens (wenn ein schalltechnischer Nachweis vorliegt) auch Klimaanlagen – allerdings nur für Wohnhäuser! Mehrparteienhäuser sind nicht vom Landesrecht umfasst.
Bauwerber sollen schneller eine Entscheidung von der Behörde erhalten – im ordentlichen Bauverfahren innerhalb von vier statt bisher sechs Monaten, im vereinfachten Verfahren binnen zwei (statt drei) Monaten. Voraussetzungen: Die Unterlagen müssen vollständig sein, dazu braucht es die Bestätigung eines unabhängigen Ziviltechnikers. „Wir setzen stärker auf die Eigenverantwortung“, betont Amesbauer.
Die Behörde kann weiterhin selbst die Unterlagen prüfen, sich aber auch auf die Einschätzung des Ziviltechnikers verlassen. Gemeinden werden demnach entlastet. Entscheidet die Behörde übrigens nicht fristgerecht, dann gilt das in der Regel als Zustimmung.
Unser Ziel ist ein Baurecht, das das Bauen ermöglicht, statt es unnötig zu erschweren.
Hannes Amesbauer (FPÖ)
Wer ein altes Gebäude erbt oder kauft und dann umbauen möchte, steht oft vor einem Dilemma: Nicht mehr alle Unterlagen von einst sind vorhanden. Im schlimmsten Fall droht der Abriss, weil vor Jahrzehnten ein paar Zentimeter Abstand nicht eingehalten wurden. Künftig soll das keine große Hürde mehr sein. Es gibt nämlich Feststellungsverfahren, die Rechtssicherheit schaffen. Das gilt für Gebäude, die zumindest 30 Jahre alt sind und in diesem Zeitraum nie beanstandet wurden. Auch muss der Bau grundsätzlich der Widmung entsprechen. „Wir legalisieren keine Schwarzbauten“, betont Schmiedtbauer. Übrigens: Für Gebäude, die vor 1969 errichtet wurden, gilt der Rechtsschutz schon jetzt und auch weiterhin.
Auch müssen Altbauten nicht mehr zwingend den heutigen technischen Anforderungen angepasst werden. Ein Beispiel sind Treppen, sowohl im Einfamilien- als auch im Zinshaus. Sicherheit und Brandschutz müssen aber jedenfalls gewährleistet sein.
Bereits in der Vorwoche sorgte die Landesregierung für Entsetzen im Grazer Rathaus. Die Entmachtung der Altstadt-Sachverständigenkommission wurde als „Frontalangriff auf das Herz der Stadt“ bezeichnet. Das Land betont, dass der Schutz des historischen Stadtkerns weiterhin gilt – das tut sie nun auch bei den Änderungen im Baurecht. Die Prüfung des Ortsbildschutzes soll nämlich vollständig in das Baugesetz integriert werden, die parallele Prüfung nach Grazer Altstadterhaltungsgesetz entfällt.
Für Aufregung in Graz dürfte auch sorgen, dass Gemeinden Bebauungspläne künftig schon innerhalb von zwölf Monaten erstellen müssen. Derzeit gilt eine Frist von 18 Monaten, die aber teils jahrelang überschritten wird, was gerade in Graz zu teuren Rechtsstreitigkeiten führt.
Aber wie soll angesichts der Überlastung die Frist künftig eingehalten werden können? Indem man die Bebauungspläne auf wesentliche Inhalte reduziert, so das Land. Derzeit seien sie zu detailliert, es gebe zu viele Doppelgleisigkeiten, vielfach würden Bebauungen verhindert anstatt ermöglicht werden. Wird die Zwölf-Monats-Frist nicht eingehalten, kann der Bauwerber direkt mit dem eigentlichen Bauverfahren beginnen.
Der Geruch von Ställen sorgt in ländlichen Regionen vielfach für Konflikte, rechtliche Unsicherheiten, teilweise auch Quasi-Enteignungen, wenn etwa Grundstücke in der Nähe von Ställen von Bau- in Freiland zurückgewidmet werden. Auch die Erweiterung von Ställen, selbst für mehr Tierwohl (Beispiel Auslauf), sei oft nicht möglich.
Das erst seit wenigen Jahren gültige, laut dem Land aber teure und komplizierte System der „Geruchszonen“ wird wieder abgeschafft. Stattdessen wird nach einheitlichen Maßstäben eine erwartete Geruchslast dokumentiert und veröffentlicht, das soll für alle Betroffenen Rechtssicherheit schaffen. Nachbarn soll beispielsweise klar sein, wie viel Gestank sie erdulden müssen.
Ein Auszug: Gemeinden können bei Bauangelegenheiten stärker kooperieren. Die Vielzahl an Verordnungen für die Gestaltung von Zäunen, Hecken und Werbetafeln wird bereinigt. Bei Bauverfahren entfällt der verpflichtende Ortsaugenschein. Nicht mehr alle Bauunterlagen müssen mit der ID-Austria signiert werden. Ein Lift ist erst ab elf Wohneinheiten verpflichtet (derzeit neun). Und auf Baustellen entfallen Formalitäten wie die Anbringung einer Bauplakette.
Die sechswöchige Begutachtung des neuen Baugesetzes begann am Freitag. Beschlossen wird es erst 2027. Da folgt dann bereits der nächste Kraftakt: Die Landesregierung kündigt auch ein neues Raumordnungsgesetz an.
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