Was sich ändern soll

Flächenwidmungs-Paket bringt Neues für Graz

Steiermark
04.02.2026 17:00

Die Koalition präsentiert ein Änderungspaket für den Flächenwidmungsplan, das unter anderem die Entwicklung eines Areals nördlich der Liebenauer Tangente vorsieht. Auch den Problemen mit den Bebauungsplänen will man damit begegnen. 

Seit 2018 gilt der aktuelle Flächenwidmungsplan für die Stadt Graz. Nun hat die Stadt das bereits zwölfte Änderungspaket vorgestellt. „Jede Änderung bringt eine konkrete Verbesserung“, sagt Grünen-Vizebürgermeisterin Judith Schwentner. Im zuständigen Ausschuss herrschte am Mittwoch Einigkeit über das Paket, doch die beiden Stücke – neben dem Flächenwidmungsplan muss auch das Stadtentwicklungskonzept geändert werden – müssen mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit am 13. Februar im Gemeinderat abgesegnet werden. Dann werden sie acht Wochen lang aufgelegt.  

  • Einige Dinge werden von der Bebauungsplanpflicht ausgenommen, sagt Abteilungsleiter Bernhard Inninger: „Renovierungen, Umbauten, Solaranlagen, Werbetafeln, Stützmauern und weiteres. Für Lückenschlüsse zwischen Gründerzeithäusern wird konkretisiert, wann es ohne Bebauungsplan geht.“ 
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Stadtplanung heißt, Verantwortung für das tägliche Leben in dieser Stadt zu übernehmen. Genau das bildet das Paket ab.

Vizebürgermeisterin Judith Schwentner, Grüne

  • Neuerungen bringt das Paket etwa in der Plabutscherstraße 61. Dort wird ein Grundstück von der Bebauungsplanpflicht ausgenommen, damit ein Primärversorgungszentrum entstehen kann. Eine weitere gewerbliche Fläche wird zu Bauland, ebenso wie in Puntigam, östlich der Gradnerstraße.
  • Der ehemalige Kika beim Verteilerkreis Webling soll künftig betrieblich genutzt werden und nicht mehr für Handel. Anton Paar erweitert dort den Standort. 
  • Beim GAK-Trainingszentrum Weinzödl entsteht ein Platz für Jugend- und Frauensport. Das Freiland erhält die Sondernutzung Sportzentrum. Direkt gegenüber bekommt der Landhockeyverein HC Graz eine neue Heimat. 
  • In der Peter-Tunner-Gasse ermöglicht eine Änderung Handelsbetriebe im Erdgeschoß. 
  • In der Neuholdaugasse bei der Seifenfabrik wird ein Wohngrund innerhalb des Umspannwerkes für energierelevante Nutzung umgewidmet. Der Herr, der dort wohnt, muss aber nicht ausziehen.
  • Der Pfarrhof in Mariagrün in der Einsiedlergasse ist aktuell als Freilandfläche gewidmet. Er wird zur privaten Parkanlage, was mehr Gestaltung erlaubt.
  • Direkt nördlich der Liebenauer Tangente soll eine „kompakte und gut gemischte Bebauung“ kommen, die Wohnen, Arbeiten und Einkaufen auf eineinhalb Hektar Fläche verbindet. „Das Projekt hat eine längere Vorlaufzeit hinter sich“, erklärt Stadtbaudirektor Bertram Werle. Das Konzept mit Rad- und Gehwegen, Grünflächen und Baumreihen habe man gemeinsam mit den Projektwerbern, der IKK Group und Bewo, entwickelt. Das sei eine „Win-win-Situation“ für beide Seiten, sagt Werle – der Bebauungsplan mit der Frist von 18 Monaten sei dann nur noch ein Formalakt. 

VfGH kippte siebenmal Bebauungsplanpflicht 
In der Vergangenheit hat es immer wieder Kritik an der Pflicht zum Bebauungsplan gegeben, die die Stadt innerhalb der Frist von 18 Monaten nicht einhalten konnte. Siebenmal hob der Verfassungsgerichtshof die Bebauungsplanpflicht für ein Grundstück schon auf. Bertram Werle appelliert, dass größere Projekte schon zwei Schritte vorher mit der Stadt zusammenarbeiten, „um gemeinsam einen Mehrwert zu schaffen. Ein größeres Gebiet braucht einfach Zeit, wenn man eine aktive Entwicklungsplanung umsetzen will.“  

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