Daniela Kammerer (19) wurde 2005 mit zwei wuchtigen Messerstichen in einer Telefonzelle in Innsbruck getötet. Der Verdächtige: ein damaliger Studienkollege (42) der Niederösterreicherin. Er wurde vergangene Woche am Landesgericht Innsbruck – wie ausführlich berichtet – freigesprochen. Seit dem heutigen Dienstag steht fest: Das Urteil ist rechtskräftig!
Der Prozess fand an zwei Verhandlungstagen im Schwurgerichtssaal statt. Über seine Schuld oder Unschuld haben schließlich die Geschworenen entschieden – und sie waren sich einig: Sie sprachen den 42-Jährigen, der stets seine Unschuld beteuerte und sich über die Jahre hinweg in Australien ein Leben aufgebaut hat, einstimmig frei. Nur rund eineinhalb Stunden benötigten sie, um sich zu beraten.
Das Urteil war jedoch nicht rechtskräftig. Denn die Staatsanwaltschaft hatte die Möglichkeit, binnen drei Tagen Rechtsmittel einzulegen. Die Anklägerin gab am Ende des Prozesses keine Erklärung ab. Die Frist galt es somit abzuwarten.
Verteidiger prescht vor
Mathias Kapferer, Verteidiger des 42-jährigen Angeklagten, hat nun die „Krone“ darüber informiert, dass die Staatsanwaltschaft „nichts mehr unternehmen“ werde. „Das bedeutet, dass das Urteil rechtskräftig ist“, betonte Kapferer.
Das bestätigt auch Hansjörg Mayr, Sprecher der Staatsanwaltschaft Innsbruck, im Gespräch mit der „Krone“: „Es ist korrekt, in diesem Fall bringt die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel mehr ein.“
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