Vor vier Jahren nach langem Ringen eingeführt, wird die Leerstandsabgabe in der Steiermark nun wieder abgeschafft – im Gegenzug wird die Zweitwohnsitzabgabe erhöht. Das hat die Landesregierung im zweiten Deregulierungspaket beschlossen. Elf Gesetze werden dabei ganz gestrichen. Für Aufregung sorgen Änderungen beim Grazer Altstadtschutz.
Gut 1,8 Millionen Euro waren es in Summe pro Jahr, die zuletzt in steirischen Gemeinden über die Leerstandsabgabe eingehoben wurden. Zum Vergleich: Bei der ebenfalls 2022 eingeführten Zweitwohnsitzabgabe sind es acht Millionen Euro. Das Ziel, günstigeren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und Leerstand zu vermeiden, sei nicht erreicht worden, heißt es von der Landesregierung. „Der Lenkungseffekt trat nicht ein“, sagen sowohl FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek als auch ÖVP-Finanzlandesrat Willibald Ehrenhöfer. Der Aufwand sei zudem unverhältnismäßig.
Die im Regierungsprogramm angekündigte Abschaffung der Leerstandsabgabe erfolgt daher ohne Evaluierung und gegen den Widerstand einiger Bürgermeister und von Gemeinde- und Städtebund – und zwar mit 1. Jänner 2029. Weil sie rückwirkend eingehoben wird, ist für Betroffene schon für das Jahr 2028 keine Abgabe mehr zu bezahlen.
Diese Grafik zeigt, welche Gemeinden von der Abschaffung besonders betroffen sind:
Weiterhin eingehoben werden kann die Zweitwohnsitzabgabe – und zwar sogar mehr als bisher: Der jährliche Höchstsatz steigt von 1000 auf 1200 Euro (für eine Wohnung mit 100 Quadratmetern Nutzfläche). Das soll für betroffene Gemeinden – zumindest teilweise – den Wegfall der Leerstandsabgabe kompensieren.
Elf Gesetze werden gestrichen
Diese Maßnahme ist ein Beispiel für das zweite Deregulierungspaket, das die Landesregierung nach einem Gipfel am Donnerstag auf den Weg bringt. Insgesamt werden 113 Gesetze verändert, elf werden gleich ganz aufgehoben, darunter das Tanzschulgesetz: Wer künftig Tanzunterricht anbietet, ist nur noch der Gewerbeordnung unterworfen.
Eingebunden in den Prozess waren hochrangige Landesbeamte, Vertreter der Kammern sowie der Gemeinden. Die Hälfte der Vorschläge dieser Stakeholder wird laut Kunasek umgesetzt. „Unser Ziel ist die modernste und schlankste Landesverwaltung“, betont Ehrenhöfer.
Keine Bewilligung mehr für Hüpfburgen
Es entfallen Bewilligungsverpflichtungen, etwa für Hüpfburgen und von Weidezäunen. Kehrtermine werden reduziert, Entscheidungsfristen verkürzt. Veranstaltungen bis zu 300 Personen in Gastronomiebetrieben sind bald ohne Bewilligung oder Anzeige zulässig, auch wenn ein Dritter der Veranstalter ist. Im Freien müssen Kleinveranstaltungen erst ab 500 Personen gemeldet werden. Vorangetrieben wird außerdem die Digitalisierung in der Verwaltung.
Sorge um den Grazer Altstadtschutz
Bereits im Vorfeld für Aufsehen sorgten geplante Veränderungen rund um die Grazer Altstadt, die zum Unesco-Weltkulturerbe zählt. Die sogenannte Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) wird auf sechs Personen verkleinert – zwei (der Vorsitzende und der Stellvertreter) werden vom Land nominiert, je eine von Stadt Graz, Städtebund, Gemeindebund und Bundesdenkmalamt. Es gibt keine Ersatzmitglieder mehr. Kunsthistoriker sind wohl weniger stark vertreten. Die jährlichen Kosten für die Kommission sollen von 145.000 auf 35.000 Euro sinken.
Die Kommission wird bei Bauprojekten weiterhin Berichte und Empfehlungen abgeben und neue Schutzgebiete vorschlagen, aber nur noch in Ausnahmefällen (bei Streitfällen nach Aufforderung durch die Behörden) Gutachten selbst erstellen. Diese müssen die Bauherren selbst bezahlen, der Sachverständige wird von der Stadt Graz aus einer Liste bestimmt.
Der Altstadtschutz bleibt erhalten, betont Kunasek. Verfahren sollen aber beschleunigt werden. Im Vorjahr seien 36 Prozent der ASVK-Gutachten nicht fristgerecht abgearbeitet worden, heuer im ersten Halbjahr seien es sogar 47 Prozent gewesen. Erleichtert wird auch das Einbringen von Werbeschildern in der Grazer Altstadt: Unter Einhaltung gewisser Vorgaben ist kein Gutachten durch einen Sachverständigen mehr notwendig.
Den Vorwurf der Stadt Graz, nicht eingebunden gewesen zu sein, weist der Landeshauptmann zurück: Das Vorhaben stand im Regierungsprogramm, es gab aber so gut wie keine Kontaktaufnahme durch die Stadt Graz.
Gesetz wird 2027 beschlossen
Ab 30. Oktober läuft eine sechswöchige Begutachtungsfrist für das Deregulierungs-Sammelgesetz. Stellungnahmen können eingebracht werden, „eventuell folgen noch Überarbeitungen“, so Kunasek. Der Landesregierungsbeschluss ist für 21. Jänner geplant, der Landtagsbeschluss für das zweite Quartal 2027.
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