Drei ausgestreckte Finger, eine hitzige Debatte und ein Fall für die Staatsanwaltschaft: Bei der Angelobung eines FPÖ-Ersatzgemeinderats in Innsbruck sorgte eine Handgeste für Wirbel. Während mehrere Fraktionen darin einen rechtsextremen Kühnengruß sahen, spricht die FPÖ von einer ganz gewöhnlichen Schwurhand.
Es sollte ein formeller Akt sein – doch plötzlich stand eine Geste im Mittelpunkt der Innsbrucker Gemeinderatssitzung. FPÖ-Ersatzgemeinderat Mario Fauster hob bei seiner Angelobung die rechte Hand. Daumen, Zeige- und Mittelfinger waren ausgestreckt. Für mehrere Fraktionen ein alarmierendes Zeichen: Sie vermuteten darin den sogenannten Kühnengruß, eine rechtsextreme Geste.
Bürgermeister Johannes Anzengruber reagierte sofort und übermittelte eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft. Diese soll prüfen, ob die Geste strafrechtlich relevant sein könnte.
Scharfe Kritik – FPÖ weist Vorwürfe zurück
Grüne, SPÖ, das Neue Innsbruck, Alternative Liste Innsbruck, Liste Fritz und Gemeinderätin Maria-Magdalena Trinkl verurteilten die Geste gemeinsam scharf. Wahrgenommene NS-Symbolik und deren Codes hätten im Gemeinderat keinen Platz – weder offen noch verschlüsselt, hieß es.
Die FPÖ hält dagegen: Für den nicht amtsführenden Stadtrat Markus Lassenberger sei klar, dass Fauster lediglich die traditionelle Schwurhand gezeigt habe. Die drei ausgestreckten Finger stünden für die Heilige Dreifaltigkeit. Solche Handzeichen seien bei Eidesleistungen und Angelobungen durchaus üblich.
Als Beispiele verwies Lassenberger auf Bilder des früheren hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier und des ehemaligen FDP-Chefs Christian Lindner, die bei Angelobungen ebenfalls mit dieser Handhaltung zu sehen gewesen seien.
Staatsanwaltschaft soll Klarheit schaffen
Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung bemühte sich die vorsitzführende Vizebürgermeisterin Elisabeth Mayr (SPÖ) um eine Einordnung. Es gebe unterschiedliche Interpretationen der Handbewegung. Eine abschließende Bewertung stehe dem Gemeinderat nicht zu – dafür sei die Staatsanwaltschaft zuständig.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.