Erstes Paket liegt vor

So will die Landesregierung Bürokratie abbauen

Steiermark
03.07.2025 13:00

Weniger Zuständigkeiten für den Gemeinderat, Abschaffung des Raumordnungsbeirats und des Sozialberichts, einfachere Installation von PV-Anlagen und Wärmepumpen in privaten Haushalten: Die steirische Landesregierung hat ihr erstes Deregulierungspaket vorgelegt – durchaus mit Kuriositäten. 

Der Druck, endlich für weniger Regulierungen und schnellere Verfahrensabläufe zu sorgen, hat gerade aus der Wirtschaft in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die FPÖ-ÖVP-Landesregierung hat ein erstes Deregulierungsgesetz bis zum Sommer versprochen, am Donnerstag wurden die Details vorgelegt. 

Das Paket besteht aus einem bunten Strauß an Maßnahmen. So werden drei nicht mehr zeitgemäße Gesetze abgeschafft (darunter jenes zur Errichtung einer Staatsprüfungskommission für den Försterdienst), bei mehreren weiteren Gesetzen werden Rechtsbereinigungen vorgenommen und Doppelregelungen aufgehoben.

Gemeinderat nicht mehr zweite Instanz
Ein durchaus stärkerer Eingriff ist die Änderung der Gemeindeordnung. Hier können Bescheide des Bürgermeisters (etwa bei Verfahren im Hinblick auf Kanalabgaben, Wassergebühren und Kommunalsteuern) nicht mehr im Gemeinderat beeinsprucht werden. Der Gemeinderat, der laut Regierung fast immer ebenso wie der Bürgermeister entscheidet, als zweite Instanz entfällt also, der Rechtsweg führt künftig direkt zum Landesverwaltungsgericht. 

Abgeschafft werden zudem zwei Beiräte. Zum einen der Raumordnungsbeirat, da dieser, wie die jahrzehntelange Praxis gezeigt habe, ohnehin nur über den Beschlussvorgang der zuständigen Landesabteilung abstimme, aber keine eigene Stellungnahme abgebe. Verfahren sollen so beschleunigt werden. Zum anderen kommt das Aus für den Kinder- und Jugendhilfebeirat. Begründung: Es wurde im Vorjahr ein neues Sozial- und Pflegegremium eingerichtet, das sich mit großen Fragen in diesem Bereich beschäftigt.

Völlig gestrichen wird der Sozialbericht, der bisher regelmäßig dem Landtag vorzulegen war. Der Bodenschutzbericht wird wegen des „großen organisatorischen Aufwands“ nicht mehr jährlich, sondern nur noch alle fünf Jahre erstellt. 

Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sollen künftig für weniger Verwaltungsaufwand sorgen.
Photovoltaik-Anlagen auf Dächern sollen künftig für weniger Verwaltungsaufwand sorgen.(Bild: Christian Jauschowetz)

Keine Bewilligungspflicht für private PV-Anlagen
Umfassend ist der Punkt Verfahrenserleichterungen. Was viele private Haushalte freuen wird: Photovoltaikanlagen und solarthermische Anlagen auf Dach- und Fassadenflächen sind künftig nur noch melde-, aber nicht mehr bewilligungspflichtig. Dasselbe gilt für das ortsfeste Aufstellen von Wärmepumpen (nach Vorlage eines Gutachtens). Gute Nachrichten auch für die Organisatoren kleiner Veranstaltungen (etwa im Bereich Volksbrauchtum) bis etwa 300 Besucher: Diese müssen in Zukunft nicht mehr gemeldet werden. Ausgenommen von dieser Erleichterung sind aber jedenfalls Umzüge, Krampus- und Perchtenläufe.

Eine Vereinfachung bei der Nächtigungsabgabe wird Tourismusbetrieben in Aussicht gestellt: Die Meldepflichten, die laut Regierung einen hohen Aufwand verursachen, sollen in eine Aufzeichnung- und Übermittlungspflicht auf Verlangen der Abgabebehörden umgewandelt werden. Die Abgabe ist natürlich weiterhin einzuheben. 

Weiters müssen unter anderem regionale Abfallwirtschaftspläne nicht mehr von der Landesregierung genehmigt und in Zeitungen veröffentlicht werden. Doppelgleisigkeiten im Behindertengesetz werden ebenso abgeschafft wie die bisher periodisch durchzuführende Dienstbeurteilung von Landesbediensteten. Kurios: Die Frist für eine Bestattung von Leichnamen wird von sieben auf 14 Tage verlängert, Überführungen von Leichen ins Ausland müssen nicht mehr bewilligt, sondern nur noch gemeldet werden.  

Versprochen wurde von der Regierung auch verstärkte Digitalisierung. Im Raumordnungsbereich ist eine EDV-Anwendung zur einheitlichen digitalen Verarbeitung von Plänen vorgesehen. So sollen im Laufe von Verfahren diverse Schritte automatisiert erfolgen können. 

Zweites Gesetz soll 2026 folgen
„Mit dem ersten Deregulierungsgesetz haben wir einen Prozess gestartet, mit dem wir nicht nur ein starkes Signal setzen, sondern verbessern grundlegend die Funktionsweise der öffentlichen Hand: Für weniger Bürokratie, für mehr Effizienz – und vor allem für eine Verwaltung, die für die Menschen da ist, nicht umgekehrt“, sagt Landeshauptmann Mario Kunasek. „Mit den Arbeiten für ein zweites und wesentlich umfangreicheres Deregulierungsgesetz wurde bereits begonnen. Nach Einbindung von Experten und Betroffenen, ist mit einer Finalisierung in der zweiten Jahreshälfte 2026 zu rechnen.“

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Wir wollen aber nicht nur Bürokratie abbauen, sondern auch Digitalisierung konsequent nutzen, um Verwaltung zu vereinfachen, Verfahren zu beschleunigen und die Servicequalität zu erhöhen.

Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ)

Landeshauptmann-Stellvertreterin Manuela Khom ergänzt: „Wir haben bei der Regierungsklausur Ende Jänner versprochen, im Sommer erste Erfolge in der Deregulierung zu liefern. Dieses Versprechen lösen wir jetzt ein. (...) Am Ende werden vom Häuslbauer über die Veranstaltungsorganisation bis zu den Gemeinden in vielen Bereichen konkrete Vereinfachungen zu spüren sein und Behördenabläufe schneller, effizienter und digitaler erledigt werden.“

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