Gefälschte Unterkünfte, Phishing und undurchsichtige Werbung: Die EU-Kommission nimmt das Reiseportal Booking.com ins Visier. Die Brüsseler Behörde prüft, ob die Plattform ihre Nutzer ausreichend vor Betrügern schützt – und ob bezahlte Top-Platzierungen klar als Werbung erkennbar sind.
Wer seinen Urlaub online bucht, will sich auf das Angebot verlassen können. Doch ausgerechnet bei Booking.com häufen sich offenbar die Betrugsfälle: Nach Angaben der EU-Kommission meldete die Plattform heuer weltweit einen Anstieg um 500 Prozent. Allein im ersten Halbjahr 2026 gingen demnach 1072 Betrugsmeldungen ein, die einen Schaden von insgesamt 82.000 Euro verursachten. Das entspricht einer Verzehnfachung gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Die EU-Behörde will nun klären, ob Booking.com ausreichend gegen gefälschte Unterkunftsangebote, Identitätsbetrug und andere kriminelle Machenschaften vorgeht.
„Europäer sollten Urlaub ohne Angst buchen können“
Besonders im Fokus stehen auch sogenannte Phishing-Angriffe. Dabei versuchen Kriminelle, über gefälschte Nachrichten an Passwörter, Bankdaten oder andere sensible Informationen zu gelangen. Die Kommission untersucht deshalb, wie Booking.com Reservierungs- und Gästedaten an die Unterkunftsbetreiber weitergibt und welche Sicherheitsvorkehrungen beim Nachrichtenaustausch auf der Plattform greifen. Es geht um die entscheidende Frage, ob die persönlichen Daten der Kunden ausreichend geschützt sind. „Die Europäer sollten ihren Urlaub buchen können, ohne Angst vor Betrug haben zu müssen“, betonte EU-Digitalkommissarin Henna Virkkunen.
Bezahlte Werbung eindeutig erkennbar?
Auch die Werbung auf dem niederländischen Reiseportal gerät ins Visier der Brüsseler Internetwächter. Unterkunftsanbieter können ihre Angebote durch höhere Provisionen besser in den Suchergebnissen platzieren. Brüssel will prüfen, ob solche hervorgehobenen Angebote für die Nutzer eindeutig als bezahlte Werbung erkennbar sind und ob diese ausreichend darüber informiert werden, wie sie ihre Werbeeinstellungen ändern können.
Grundlage der Ermittlungen ist der Digital Services Act (DSA), mit dem die EU große Online-Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Bei Verstößen drohen empfindliche Sanktionen. Allerdings betont die Kommission ausdrücklich, dass die Eröffnung des Verfahrens noch keinen Beweis für einen Regelverstoß darstellt.
Reiseportal will „uneingeschränkt“ mit Brüssel kooperieren
Booking.com teilte am Mittwoch mit, man arbeite uneingeschränkt mit der EU-Kommission zusammen. Man setze sich weiterhin dafür ein, gemeinsam mit den zuständigen Behörden Online-Betrug zu bekämpfen und Reisende sowie Partner zu schützen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.