40 Mandate werden in der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs bei den Gemeinderatswahlen vergeben. Erstmals greift dort die neue Regelung der niederösterreichischen Wahlrechtsreform, dass nur Hauptwohnsitzer wählen dürfen. Die Ausgangslage ist spannend.
Der Termin für die Gemeinderatswahl wurde nun in der Statutarstadt Waidhofen an der Ybbs beschlossen: Am 24. Jänner nächsten Jahres sollen die Bürger dort zur Urne schreiten. Nach der Wahl 2022 greift dort nun erstmals die Wahlrechtsreform, die nur mehr Hauptwohnsitzer zum Urnengang berechtigt.
„Wählen dürfen österreichische Staatsangehörige und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und die zum Stichtag, 14. Oktober 2026, den Hauptwohnsitz in Waidhofen hatten“, informiert die Stadt in einer Aussendung. Für die Wahl in den Gemeinderat muss man etwas älter sein und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wahlkarten können bereits ab 4. November beantragt werden, die Ausstellung und Übermittlung werde allerdings erst ab Ende Dezember oder Anfang Jänner erfolgen.
Weitere Neuerungen
Es gibt aber noch weitere Neuerungen bei den Waidhofner Wahlen: So wird es nur mehr einen amtlichen Stimmzettel geben. Die früher gebräuchlichen nicht-amtlichen Stimmzettel seien durch eine Gesetzesänderung abgeschafft worden, heißt es aus Waidhofen an der Ybbs weiter. Auch neu ist, dass am amtlichen Stimmzettel für maximal fünf Kandidaten Vorzugsstimmen gegeben werden können und jede Stimme gleich viel zählt.
Es wird spannend
Bei den zuletzt stattgefundenen Gemeinderatswahlen 2022 verlor die ÖVP acht ihrer bis dahin der 26 Sitze im Gemeinderat und somit die absolute Mehrheit. Die SPÖ hält von den 40 Gesamtmandaten im Gemeinderat derzeit 9 und stellt damit die zweitstärkste Faktion. Gefolgt von der MFG mit 7, FUFU mit 4 sowie FPO und Grüne, die jeweils einen Gemeinderatssitz inne haben.
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