Sie werden am Arbeitsplatz bewusst ausgegrenzt und schikaniert? Hier ist der Arbeitergeber gefordert, der für die körperliche wie auch psychische Gesundheit der Beschäftigten eine gesetzliche Fürsorgepflicht zu tragen hat. Die Details kennt Doris Krenn, Arbeiterkammer-Expertin für Mobbing & Burnout.
Bei Mobbing handelt es sich um eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz. Betroffene werden über längere Zeit regelmäßig mit dem Ziel schikaniert, sie zu schwächen, zu isolieren bzw. vom Arbeitsplatz zu vertreiben. Mobbinghandlungen erfolgen durch gezielte und feindselige Verhaltensweisen in Form von Worten, Gesten, Drohungen, Unterlassen von Informationen, Gesprächsverweigerung und anderen Schikanen.
Die gesetzliche Fürsorgepflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfasst den Schutz der körperlichen und psychischen Gesundheit ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz. In Mobbingfällen hat die Firmenleitung unverzüglich wirksame Maßnahmen zu setzen, um die angegriffene Person zu schützen.
Führen Sie ein „Mobbing-Tagebuch“
Betroffene sollten Schikanen, Beschimpfungen, Beleidigungen, Ausgrenzungen etc. in einem „Mobbing-Tagebuch“ dokumentieren sowie mit Vertrauenspersonen über ihre Situation sprechen und sich Informationen einholen.
Die AK Steiermark bietet eine vertrauliche Mobbing-Beratung an: In einem telefonischen oder persönlichen Gespräch kann zunächst die Situation analysiert werden, um anschließend rechtliche Möglichkeiten und geeignete Lösungswege zu besprechen.
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