Wer als Student mit den Eltern mitversichert ist und sein Studium nicht bis zum 27. Geburtstag abschließt, kann sich selbst versichern. Michael Bauernhofer, Experte für Sozialversicherungsrecht in der AK Steiermark, weiß, was es rund ums Thema Selbstversicherung zu beachten gilt.
Die meisten Studierenden sind während ihrer Ausbildung noch bei ihren Eltern mitversichert. Diese Mitversicherung ist nur bis zum 27. Geburtstag möglich und jedes Jahr muss eine Studienbestätigung und ein Studienerfolgsnachweis über mindestens acht Semesterwochenstunden bzw. 16 ECTS-Punkte vorgelegt werden.
Sollte eine Mitversicherung beispielsweise aufgrund des Alters oder eines Studienwechsels nicht mehr möglich sein, besteht die Möglichkeit der Selbstversicherung als Student bzw. Studentin um 78,84 Euro (2026) monatlich. Mit Ausnahme des Kranken- und Wochengeldes können damit sämtliche Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch genommen und auch weitere Familienangehörige mitversichert werden.
Anspruch auf Kranken- und Wochengeld
Sollte während des Studiums bereits eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt werden, empfiehlt sich eine Selbstversicherung aufgrund dieser Beschäftigung um 83,49 Euro (2026) monatlich. Eine Tätigkeit gilt dann als geringfügig, wenn das Entgelt pro Monat 551,10 Euro (2026) nicht überschreitet. Bei dieser Art der Selbstversicherung haben Studierende auch Anspruch auf Kranken- und Wochengeld und erwerben bereits Zeiten für die spätere Pension.
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