Kann ich meinen Lehrvertrag in der Probezeit jederzeit auflösen – oder gilt es hier Fristen und Form zu berücksichtigen? Wer sich unsicher ist und Hilfe braucht, bekommt hier Antworten von Julia Strohmaier, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark.
In der Probezeit können sowohl Lehrlinge als auch Lehrberechtigte feststellen, ob das Lehrverhältnis den gegenseitigen Erwartungen entspricht. Die Probezeit im Lehrverhältnis beträgt drei Monate. Besucht der Lehrling in dieser Zeit eine Berufsschule, zählen nur die ersten sechs Wochen der im Betrieb tatsächlich abgelegten Ausbildung als Probezeit. Die Zeit in der Berufsschule wird nicht mitgerechnet.
Beginnt das Lehrverhältnis beispielsweise am 1. September endet die Probezeit am 30. November. Findet der lehrgangsmäßige Berufsschulbesuch bereits ab Beginn des Lehrverhältnisses statt, endet die Probezeit – nach Absolvierung des Berufsschullehrganges – mit dem Ablauf der ersten sechs Wochen der Ausbildung im Lehrbetrieb.
Auflösung jederzeit möglich
Während der Probezeit kann der Lehrvertrag sowohl vom Lehrling als auch vom bzw. von der Lehrberechtigten jederzeit einseitig und ohne Angabe eines Grundes und ohne Einhaltung einer Frist oder eines Termins schriftlich aufgelöst werden. Bei minderjährigen Lehrlingen ist zusätzlich die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Die Probezeit wird als Lehrzeit anerkannt.
Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.