Paukenschlag im Rechtsstreit um das Landesklinikum Gmünd: Die Stadt will die Standortgarantie des Landes, die mit Übernahme des Spitals 2004 vertraglich fixiert wurde, einklagen. Das Landesgericht Krems weist die Klage zurück, weil es sich um einen öffentlich-rechtlichen und keinen zivilrechtlichen Anspruch handle.
Nächster Knalleffekt im Kampf um den Erhalt der Waldviertler Klinik Gmünd: Das Landesgericht Krems wies die Klage auf Standortgarantie des Spitals Gmünd, die im Übernahmevertrag zwischen Land und Stadt 2004 fixiert wurde sowie den Antrag auf einstweilige Verfügung auf Aufrechterhaltung der Gesundheitsinfrastruktur zurück. Als Begründung gibt das Gericht an, dass es sich um einen öffentlich-rechtlichen und keinen zivilrechtlichen Anspruch handle. Landesgerichts-Sprecher Ferdinand Schuster betonte die „Unzulässigkeit des Rechtsweges“.
Der Beschluss erging am Montag und wurde am Dienstag zugestellt. Binnen 14 Tagen kann die Entscheidung juristisch bekämpft werden, nach Gerichtsangaben ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Die Klage wurde am 4. September eingebracht. Davor stimmten bei einer Volksbefragung in der Stadt Gmünd rund 92 Prozent dafür, dass man die Standortgarantie des Landesklinikums Gmünd einklagen soll. Nach vielen Querelen beschloss der Gemeinderat einstimmig, rechtliche Schritte auf den Weg zu bringen.
Klinikersatz noch in Startlöchern
Der „Gesundheitsplan 2040+“ sieht vor, dass das bestehende Krankenhaus Gmünd durch eine tagesmediznische Gesundheitsklinik ersetzt wird. Das Krankenhaus soll am derzeitigen Standort so lange erhalten bleiben, bis die neue Einrichtung in Betrieb gegangen ist. Die Fertigstellung der Gesundheitsklinik ist für 2028 geplant. Die Bauarbeiten dafür haben noch nicht begonnen.
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