Am Dienstag ist eine vorläufige Einigung auf die neue EU-Bio-Verordnung erzielt worden. Dabei geht es unter anderem um Regelungen für Produktion, Kennzeichnung, Zertifizierung und den Handel mit Bioprodukten. Künftig soll etwa der Verwaltungsaufwand für Betriebe reduziert werden.
Besonders kleine Unternehmen sollen von der Bürokratie befreit werden. Derzeit sind kleine Landwirtinnen und Landwirte, die loses Obst und Gemüse direkt verkaufen, von der Zertifizierungspflicht befreit. Hier soll die Umsatzschwelle laut der Einigung des EU-Parlaments und des Rats der Mitgliedsländer von 20.000 auf 40.000 Euro pro Jahr steigen. Die jährliche Absatzmengenschwelle wird von 5000 auf 10.000 Kilogramm erhöht. Unter bestimmten Produkten gilt dies auch für kleine Onlinehändlerinnen und Onlinehändler, die vorverpackte Bioprodukte verkaufen.
Produkte aus Nicht-EU-Ländern, deren ökologische Produktionsvorschriften als gleichwertig mit EU-Standards gelten, dürfen als „Bio“ vermarktet werden. Das gilt derzeit für elf Nicht-EU-Länder, ihre Anerkennung wird nun bis zum 31. Dezember 2036 verlängert. Das EU-Bio-Logo dürfen sie aber nur dann verwenden, wenn sie zusätzliche Produktions- und Überwachungsauflagen erfüllen. Nicht-biologische Eiweißfuttermittel für Geflügel und Schweine sowie für Jungfische in der Aquakultur dürfen während einer Ausnahmefrist weiter verfüttert werden.
Bio Austria kritisiert Weidebestimmungen
Neuerungen sind bei den Weidebestimmungen vorgesehen. Das Prinzip würde im aktuellen Vorschlag grundsätzlich infrage gestellt, teilte der Verband Bio Austria in einer Aussendung mit. „Die Vorgaben zur Überdachung des Auslaufs müssen dringend flexibler werden und stärker auf klimatische Bedingungen eingehen. Nur so kann dem Tierwohl besser Rechnung getragen werden (...)“, sagte Obfrau Barbara Riegler in einer Aussendung. Auch das Parasitenmanagement und verhaltensbiologische Aspekte müssten stärker berücksichtigt werden.
„Die irische Ratspräsidentschaft hat heute ein starkes Ergebnis für Landwirte, Verbraucher und den Agrar- und Ernährungssektor erzielt. Die Einigung unterstreicht unser Engagement für die Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft und die Schaffung der Voraussetzungen dafür, dass der Bio-Sektor in der gesamten Europäischen Union weiterhin florieren kann“, sagte der zuständige irische Minister und Vertreter des EU-Ratsvorsitzes Martin Heydon. Die vorläufige Vereinbarung muss noch von Rat und EU-Parlament formell abgesegnet werden. Umgesetzt werden sollen die neuen Regeln dann planmäßig vor Ende des Jahres, wenn die derzeitigen Vorschriften für importierte Bioprodukte auslaufen.
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