Darf den Job behalten
Offizier filmte Stieftöchter heimlich beim Duschen
Ein neuer pädokrimineller Fall erschüttert die deutsche Bundeswehr. Ein Offizier soll seine beiden Steiftöchter über Monate hinweg mit einer versteckten Kamera in intimen Situationen gefilmt haben. Trotz Ermittlungen der Staatsanwaltschaft darf der Mann seinen Posten behalten.
Wie die „Welt“ berichtet, handelt es sich bei dem mutmaßlichen Täter um einen Oberstleutnant der Luftwaffe. Er habe zum Tatzeitpunkt in dem Haus seiner damaligen Partnerin gelebt, gemeinsam mit ihren beiden minderjährigen Töchtern.
Bundeswehr-Offizier gestand Taten
Laut Bericht wurde die Kamera bereits 2024 von der ehemaligen Partnerin des Soldaten entdeckt. Die Frau habe ihn nach dem Fund aus dem Haus geworfen. Die „Welt“ schreibt, dass die beiden Stieftöchter zu diesem Zeitpunkt 14 und 17 Jahre alt waren. Bei regelmäßigen Besuchen von Freunden sollen noch jüngere Mädchen im Haus gewesen sein. Laut „Welt“ gestand der Offizier die Taten. In einem Chatverlauf beschreibt er sich als „pornosüchtig“.
Die Kamera soll im Bad in einer Kunstpflanze versteckt worden sein – mit perfektem Blick auf Badewanne, Dusche und Waschbecken. Wie die „Welt“ weiters schreibt, gab der Soldat später zu, dass die Kamera in dem Versteck für mindestens zehn Monate platziert gewesen war.
Nach Reha durfte der Soldat auf seinen Posten zurückkehren
Bei der Bundeswehr soll er sich später selbst angezeigt haben. Zwischenzeitlich sei er von dem Dienst entbunden worden – nach einer Reha habe er aber wieder an seinen Posten zurückkehren dürfen.
Wie die „Welt“ berichtet, ermittelt die Staatsanwaltschaft in Frankfurt an der Oder bereits seit zwei Jahren in dem Fall. Vier Anzeigen gegen den Mann liegen vor. Auch die höchsten Kreise der Bundeswehr sollen bereits über den Fall in Kenntnis gesetzt worden sein – eine Reaktion sei allerdings
ausgeblieben. Der Beschuldigte wurde in seiner Position belassen.
Offizier durch Skandal erpressbar
Laut „Bild“ ist der Soldat im operativen Führungskommando der Bundeswehr tätig. Dort verfüge er über eine sogenannte Sicherheitsüberprüfung Ü2, hätte damit Zugang zu Informationen, die als „geheim“ eingestuft sind. Ein Sicherheitsrisiko: Private Verfehlungen machen Geheimnisträger für fremde Geheimdienste erpressbar.

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