Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat entschieden, dass Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus bei der Berechnung von Kostenersätzen in der Grundversorgung nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen. Die Grünen fordern nun, alle betroffenen Fälle zu überprüfen.
Vor einem Jahr erhielten ukrainische Familien, die im Bezirk Amstetten wohnten, einen Brief von der Bezirkshauptmannschaft – eine Zahlungsaufforderung: Einkünfte wie Klimabonus, Heizkostenzuschuss oder die Schulstarthilfe sollen an die BH zurück überwiesen werden. Im Jänner darauf zog eine der Familien deshalb vor Gericht. Um die 13.000 Euro sollte sie zurückzahlen. Die FPÖ verteidigte das Vorhaben des Bezirkes damals mit den Worten „Kein Euro mehr als notwendig“, so FPÖ-Landesrat Martin Antauer.
Mehr als 51 Fälle in NÖ
Im Fall der Familie hat das Landesverwaltungsgericht nun entschieden, dass die Rückforderung unrechtmäßig ist. Die Grünen fordern nun die Überprüfung aller Fälle in diese Richtung – im Gespräch sind laut Grünen 51 Fälle mit Rückforderungen und 44 weitere Fälle, bei denen Asylsuchenden die Grundversorgung gekürzt wurde.
Der Kern des rechtlichen Streits: Ukrainische Kriegsgeflüchtete können so wie andere Asylsuchende eine Grundversorgung beantragen. Wer zusätzlich aber ein Einkommen hat, dem kann diese per Gesetz gestrichen werden – oder eben bereits ausbezahltes Geld sogar zurückverlangt werden.
Das kann aber nicht pauschal von einer Gruppe verlangt werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Im Fall in Amstetten war man der Meinung, dass Zahlungen vom Bund, wie Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus, zum Einkommen zählen.
Die Politik hat dem Recht zu folgen!

Markus Koza, Grünen-Mandatar
Bild: Johannes Zinner
Bundesgesetz ausgehebelt
„Das dem nicht so ist, ist im Bundesgesetz klipp und klar festgehalten“, betont Nationalrat Markus Koza von den Grünen. „Ein Bundesland kann nicht einfach so ein Bundesgesetz aushebeln!“
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