Lange saß ein junger Mann (23) aus Irland in Wien in Untersuchungshaft. Diese Woche stand er wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor einem Schöffensenat. Doch was sich vor einer bekannten Bar am Mariahilfer Gürtel tatsächlich abgespielt hat, konnte nicht abschließend geklärt werden. Das Urteil: Freispruch im Zweifel. Noch am selben Tag darf der Angeklagte nach Hause.
Nur wenige Meter vom Eingang einer bekannten Backpacker- und Studentenbar entfernt, soll sich in der Nacht des 7. Februar 2026 der Vorfall ereignet haben. Er hatte die Frau in der Bar kennengelernt. „Ich bin in sie hineingelaufen“, sagt er. Man trank Shots und ging dann vor das Lokal.
Laut Anklage soll der junge Mann die 25-jährige Frau dort gegen ihren Willen zu sexuellen Handlungen gezwungen haben. Er soll ihr die Hose und Unterwäsche heruntergezogen haben. Die Frau soll ihm auf Deutsch und Englisch zu verstehen gegeben haben, dass sie das nicht wolle, und versucht haben, sich gegen ihn zu wehren.
Konnte der Mann die Ablehnung deutlich erkennen?
Doch vor Gericht blieben entscheidende Fragen offen: Hat die Frau ihre Ablehnung eindeutig zum Ausdruck gebracht? Und konnte der Angeklagte erkennen, dass sie die Handlungen nicht wollte?
Irgendwo dazwischen wird die Wahrheit liegen.
Ist sich Verteidiger Leonhard Kregcjk sicher
Verteidiger Leonhard Kregcjk ersuchte um Freispruch. Für ihn blieb unklar, ob sein Mandant die Ablehnung eindeutig erkennen konnte. Die Situation für die Frau infrage zu stellen, sei damit nicht gleichzusetzen. Seine Einschätzung brachte er auf den Punkt: „Irgendwo dazwischen wird die Wahrheit liegen.“
Laut Security keine Hilfesignale
Auch bei den Aussagen gab es offene Fragen. Während manche Zeugen von Hilfeschreien berichteten, hatte die Frau selbst nicht ausgesagt, um Hilfe gerufen zu haben. Laut Verteidiger könne sich auch der Security an keine Hilfesignale erinnern.
Kregcjk verwies zudem darauf, dass die Frau zeitweise mit dem Rücken zum Angeklagten gestanden sei. Möglicherweise habe sein Mandant ihre Ablehnung deshalb nicht verstanden. Auch Passanten seien an den beiden vorbeigegangen.
Frau Rat stellte klar, dass das Gericht nicht davon ausgehe, dass die Frau bewusst etwas verdreht habe. Für die Frau sei es jedenfalls eine „wahnsinnig unangenehme Situation“ gewesen. Was genau sich vor dem Lokal abgespielt hatte, ließ sich dennoch nicht mit der erforderlichen Sicherheit feststellen. Am Ende stand deshalb der Freispruch im Zweifel.
„Bleiben Sie aber erreichbar“
Für den jungen Mann bedeutet das die Rückkehr in die Freiheit. Nach seiner Zeit in Untersuchungshaft darf er noch am selben Tag nach Hause. Die Richterin gab ihm zum Abschied allerdings noch eine klare Anweisung mit: „Bleiben Sie aber erreichbar“.
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