Wohnung bezogen

Benko verließ Gefängnis: Jetzt ab in Hausarrest

Tirol
15.10.2026 09:46

Nur wenige hatten damit gerechnet, seit Mittwoch ist es fix: Der gefallene Millionen-Pleitier René Benko bekam in U-Haft die Fußfessel bewilligt. Am Donnerstag ging es dann schnell: Laut „Krone“-Informationen verließ Benko am frühen Vormittag die Justizanstalt Innsbruck und machte sich auf den Weg in seine neue Wohnung, wo er den Hausarrest verbringen wird. 

Der Antrag auf die Fußfessel wurde am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht bewilligt. Nach nur 22 Minuten konnte René Benko den Verhandlungssaal 125 verlassen – am Donnerstag dann das Gefängnis. 

Jetzt in 60-Quadratmeter-Wohnung
Wie die „Krone“ erfuhr, verließ Benko am frühen Vormittag die Justizanstalt. Für ihn ging es darauf in eine angemietete 60-Quadratmeter-Wohnung in einem schicken Stadtteil in Innsbruck. 

Die Haftverhandlung fand am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck statt.
Die Haftverhandlung fand am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck statt.(Bild: Johanna Birbaumer)

„Dort hat er die Möglichkeit, sich auf den nächsten Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen“, sagte Benko-Anwalt Norbert Wess bereits am Mittwoch zur „Krone“. 

Benko am Mittwoch im Landesgericht Innsbruck.
Benko am Mittwoch im Landesgericht Innsbruck.(Bild: Johanna Birbaumer)

1 Stunde Freizeit am Tag, 3 an Wochenenden
Zur neuen Freiheit des 49-Jährigen, gegen den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in insgesamt 16 Strängen ermittelt, gehört nun auch eine Stunde Freizeit am Tag, am Wochenende sogar drei Stunden.

Kontaktverbote zu Signa-Personen
Benko darf auch Besuch, insbesondere von seiner Familie, empfangen. Auch darf er beispielsweise eine Anwaltskanzlei aufsuchen, um dort Akten zu studieren. Vom Gericht bekam der Tiroler Bewährungshilfe auferlegt sowie die Weisung, „mit konkret angeführten Personen im Umfeld der Signa-Gruppe bzw. der Ingbe-Privatstiftung weder unmittelbar noch mittelbar Kontakt aufzunehmen“.

Wohl aus gutem Grund: Noch im Februar hatte das OLG Wien vermutet, dass Benko im Falle einer Entlassung „als faktischer und wirtschaftlicher Eigentümer“ der Liechtenstein-Stiftungen „auf die gewohnte und jahrelang praktizierte Art über Dritte wirken“ werde und Straftaten begehen könnte.

WKStA legte Beschwerde gegen Fußfessel ein
Die WKStA hat gegen die Fußfessel Beschwerde eingelegt – eine Entscheidung des OLG Innsbruck wird in etwa zwei Wochen erwartet. Offiziell heißt es: „Unserer Ansicht nach kann die Tatbegehungsgefahr in einem Hausarrest nicht unterbunden werden“, sagt WKStA-Sprecher Martin Ortner.

Am 4. November geht es am Landesgericht Innsbruck erstmals um den Vorwurf des schweren Betrugs. Im Falle einer Verurteilung müsste die U-Haft neu geprüft werden.

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