Nur wenige hatten damit gerechnet, seit Mittwoch ist es fix: Der gefallene Millionen-Pleitier René Benko bekam in U-Haft die Fußfessel bewilligt. Am Donnerstag ging es dann schnell: Laut „Krone“-Informationen verließ Benko am frühen Vormittag die Justizanstalt Innsbruck und machte sich auf den Weg in seine neue Wohnung, wo er den Hausarrest verbringen wird.
Der Antrag auf die Fußfessel wurde am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht bewilligt. Nach nur 22 Minuten konnte René Benko den Verhandlungssaal 125 verlassen – am Donnerstag dann das Gefängnis.
Jetzt in 60-Quadratmeter-Wohnung
Wie die „Krone“ erfuhr, verließ Benko am frühen Vormittag die Justizanstalt. Für ihn ging es darauf in eine angemietete 60-Quadratmeter-Wohnung in einem schicken Stadtteil in Innsbruck.
„Dort hat er die Möglichkeit, sich auf den nächsten Prozess umfassend vorzubereiten und sich auch mit den sonstigen Vorwürfen im Ermittlungsverfahren fundiert auseinanderzusetzen“, sagte Benko-Anwalt Norbert Wess bereits am Mittwoch zur „Krone“.
1 Stunde Freizeit am Tag, 3 an Wochenenden
Zur neuen Freiheit des 49-Jährigen, gegen den die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in insgesamt 16 Strängen ermittelt, gehört nun auch eine Stunde Freizeit am Tag, am Wochenende sogar drei Stunden.
Kontaktverbote zu Signa-Personen
Benko darf auch Besuch, insbesondere von seiner Familie, empfangen. Auch darf er beispielsweise eine Anwaltskanzlei aufsuchen, um dort Akten zu studieren. Vom Gericht bekam der Tiroler Bewährungshilfe auferlegt sowie die Weisung, „mit konkret angeführten Personen im Umfeld der Signa-Gruppe bzw. der Ingbe-Privatstiftung weder unmittelbar noch mittelbar Kontakt aufzunehmen“.
Wohl aus gutem Grund: Noch im Februar hatte das OLG Wien vermutet, dass Benko im Falle einer Entlassung „als faktischer und wirtschaftlicher Eigentümer“ der Liechtenstein-Stiftungen „auf die gewohnte und jahrelang praktizierte Art über Dritte wirken“ werde und Straftaten begehen könnte.
WKStA legte Beschwerde gegen Fußfessel ein
Die WKStA hat gegen die Fußfessel Beschwerde eingelegt – eine Entscheidung des OLG Innsbruck wird in etwa zwei Wochen erwartet. Offiziell heißt es: „Unserer Ansicht nach kann die Tatbegehungsgefahr in einem Hausarrest nicht unterbunden werden“, sagt WKStA-Sprecher Martin Ortner.
Am 4. November geht es am Landesgericht Innsbruck erstmals um den Vorwurf des schweren Betrugs. Im Falle einer Verurteilung müsste die U-Haft neu geprüft werden.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
Hinweis in eigener Sache: Das krone.at-Forum präsentiert sich ab sofort in neuem Design! Wir freuen uns über konstruktives Feedback. Damit die Diskussionen in den Kommentarbereichen beim jeweiligen Thema bleiben, können Sie uns Rückmeldungen hier hinterlassen.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.